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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

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WU-Beton oder die Weiße Wanne

Baustoffe

Beton kann nicht nur alleine die Funktion des Tragens, sondern zudem auch noch die Funktion des Abdichtens übernehmen.

Für das Erstellen von Bauwerken aus Beton gilt neben dem allgemeinen Regelwerk für Betonbau auch die DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ (auch WU-Richtlinie genannt). 

Diese Richtlinie gilt für ganz oder teilweise im Erdreich befindliche Bauwerke aus WU-Beton. Zudem auch für wasserundurchlässige Betondecken und -dächer. Analog natürlich auch für Bauteile/-werke, welche die Funktion „Wasserundurchlässig“ erfüllen (Becken, etc.).

Beispielhaft ist hier der Keller eines Hauses zu nennen, welcher nicht nur die Last der darüber liegenden Geschosse tragen muss, sondern gleichzeitig noch vor Feuchte im umgebenden Erdreich, ggf. vor anstehendem Wasser schützen soll. 

Wasserundurchlässig bedeutet aber nicht „Wasserdicht“

In eine WU-Wand kann von außen immer noch Feuchtigkeit eindringen. Diese kapillare Wasseraufnahme erfolgt, unabhängig vom hydrostatischen Druck, bis zu einer Eindringtiefe von 70 mm. Gleichzeitig trocknet die Betonwand auf der dem Wasser abgewandten Seite ab. Diese Abtrocknung durch Diffusion erfolgt bis in eine Tiefe von 80 mm.

Wenn sich der Bereich, in den Wasser eintritt und der Bereich, welcher abtrocknet, nicht überschneiden, sprich das betreffende Bauteil eine entsprechende Dicke aufweist, findet kein Feuchtetransport (auch nicht gasförmig) von außen nach innen statt. 

Damit dies erreicht wird, legt die WU-Richtlinie detaillierte Anforderungen an die Planung, sowie an die Ausführung fest.

Es gelten folgende Punkte zu beachten:

Wahl des Baustoffs

Hier ist darauf zu achten, dass gemäß DIN 1045 ein Beton mit einem erhöhten Wassereindringungswiderstand zu wählen ist. Zudem sollte die Mindestdruckfestigkeitsklasse nicht unter C25/30 liegen. Entsprechend der Anforderungen an das Bauwerk, sind die Expositionsklassen zu bestimmen, ggf. muss die Festigkeitsklasse angepasst werden. Zudem ist auf den äquivalenten Wasserzementwert w/zäq, wie auch auf den Mindestzementgehalt zu achten. 

Zwangsspannungen im Bauwerk

Die WU-Richtlinie lässt drei Bauweisen zu, wie mit Spannungen und damit einhergehenden mit Rissen in einer Weißen Wanne zu verfahren ist. 

  • Bauweise 1: Vermeidung von Trennrissen (Zwangsspannungen mittels günstiger Konstruktion/geringem Abstand der Sollrissfugen möglichst minimieren.)
  • Bauweise 2: Begrenzung der Rissbildung (Zwangsrissbildung, jedoch mit Rissbreitenbegrenzung. Nachweis zur Begrenzung der Rissbreite)
  • Bauweise 3: Trennrisse zulassen, mit nachträglichen Dichtungsmaßnahmen (planmäßiges Verschließen von wasserführenden Rissen, z.B. Verpressen)

Fugenplanung

Besonderes Augenmerk ist auf die Ausführung von Fugen zu legen. Je nach Art der Fuge (Arbeitsfuge, Scheinfuge, Raumfuge, zwischen zwei Baukörpern) ist eine, auf den Wasserdruck angepasste Art der Fugenabdichtung zu wählen. Die Abdichtung zwischen horizontalen und vertikalen Fugen muss zwingend miteinander verbunden sein. 

Bauausführung

Bei der Betonnage von WU-Bauteilen ist unter anderem das allgemeine Regelwerk für Betonbau zu beachten. Ein besonderes Augenmerk sollte zudem auf der Art und Ausführung von Durchdringungen (Rohrdurchführungen, Bodenabläufe, Schalungsanker, etc.) gelegt werden. Diese Bauteile müssen konsequenterweise den gleichen Anforderungen im Hinblick auf Wasserdichtigkeit entsprechen, welche auch an die WU-Konstruktion gestellt werden.

In der Regel sind wasserundurchlässige Betonbauteile der Überwachungsklasse 2 zuzuordnen. Näheres dazu ist dem Zement-Merkblatt Betontechnik B5 zu entnehmen.

Autor: Michael Golling /Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

In Bezug auf die Maßtoleranzen im Hochbau, ist auch bei der Estrichplanung die DIN 18202 maßgebend. Zu beachten ist hierbei besonders die Tabelle 3  – Zeile 1 bis 4, hier werden die Grenzwerte der Stechmaße definiert. Der Untergrund darf keinerlei punktförmige Erhebungen, Rohrleitungen oder ähnliches aufweisen, die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen in der Estrichdicke führen. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen diese festgelegt sein und durch einen Ausgleich wieder eine ebene Oberfläche, z.B. zur Aufnahme einer Dämmschicht, nach DIN 18560 bzw. DIN EN 13813, erarbeitet werden.

Neben diesem, müssen selbstverständlich auch die Winkeltoleranzen nach DIN 18202 eingehalten werden. Aber Vorsicht – weist die Unterkonstruktion Winkeltoleranzen im Grenzwertbereich der DIN 18202 Tabelle 2 auf und werden diese nicht in den Estrichbelag übernommen, so ergeben sich Reduzierungen der Estrichdicke, die nicht mehr an den zulässigen kleinsten Wert nach DIN 18560 Teil 1, Tabelle 1 reichen und diesen somit unterschreiten.

Wie in DIN 18202 beschrieben, werden Winkel- und Ebenheitstoleranzen durch Stichmaße gekennzeichnet, die die jeweiligen Tiefpunkte am Ende einer Gefällestrecke oder den Tiefpunkt zwischen zwei Hochpunkten kennzeichnen.

Probleme können bei Bauteilen entstehen, welche vor den Estricharbeiten in das Bauwerk eingebaut wurden. Hier sind z.B. Türschwellen zu erwähnen, diese haben oft an sich schon millimeterkleine Abweichungen zum geplanten Sollmaß, kommen hierzu dann noch die maximal zulässigen Toleranzen der DIN 18202 im Estrichuntergrund, führt dies unweigerlich zu einer Fehlanpassung. Abhilfe kann dann nur noch die Neuanpassung solcher Einbauteile bieten, wenn man zulässige Estrichdicken nicht unterschreiten will.

Die Dicke eines Estrichs muss auf die jeweilige Estrichart und den jeweiligen Verwendungszweck abgestimmt sein. Der Estrich muss in Dicke, Rohdichte und mechanischen Eigenschaften möglichst gleichmäßig sein und eine für den Verwendungszweck ausreichende Oberflächenfestigkeit aufweisen. Im Groben kann festgehalten werden, dass z.B. bei Calciumsulfat-Estrichen folgende Estrichdicken nicht unterschritten werden sollten (bei einer Verkehrslast von höchstens 1,5 – 2,0 kN/m2):

    • bei Verbundestrichen 30 mm

    • bei Estrichen mit Trennlage 35 mm

    • bei schwimmenden Estrichen 40 mm

    • bei (schwimmenden) Heizestrichen 35 mm (gemessen von Oberkante Heizelement bis Oberkante Estrich), sollte jedoch ein starrer Belag auf den Heizestrich kommen (z.B. Fliesen oder Platten), geben die meisten Hersteller als Mindestdicke 40 mm an

Vergleichen Sie diese Werte mit den Einbauhinweisen von z.B.  Epoxidharzestrichen (Einbaudicken bei Verbundestrichtechnik ab ca. 8 mm), wird schnell ersichtlich, dass in jedem Fall nach Produkt- bzw. Herstellerangaben zu verfahren ist. Werden die von den Herstellern ausgeschriebenen Höchstdicken überschritten, ist mit einer überproportional längeren Austrocknungszeit zu rechnen.

Klebebandreste und Folienstücke im Fließestrich, Resultat einer äußerst unsauberen Arbeit

Sorgfältig sollte man bei der Planung auch eventuelle Feldbegrenzungsfugen beachten, diese resultieren entweder aus der Estrichplattengröße, den zu übernehmenden Gebäudedehnfugen oder der Trennung zwischen beheizter und unbeheizter Fläche. In den Türschwellenbereichen empfiehlt es sich, ausnahmslos dauerelastisch verfüllte Trenn- bzw. Dehnfugen einzubauen.

Im Wesentlichen werden die folgenden Estrichkonstruktionen verwendet:

    • Estriche auf Dämmschicht

    • Estriche auf Trennschicht

    • Verbundestriche

    • Heizestriche

    • Hohlraumbodenestriche

    • Fertigestriche aus Plattenelementen 

Ausführung

Um eine DIN-gerechte Oberflächenebenheit zu erreichen, ist es nötig, gewisse Ausführungsvorschriften und Richtlinien einzuhalten. Das Einhalten der Maßtoleranzen in Hinsicht auf DIN 18202 ist bei einer fehlerhaften Ausführung, meist mit einem hohem Kostenaufwand auszugleichen. Nicht selten müssen aufgrund von Ausführungsfehlern ganze Estrichbeläge komplett aufgespachtelt, in großem Umfang abgetragen oder gar völlig entfernt werden. Ergeben sich größere Unebenheiten aus den Untergründen, dann wäre der Auftragnehmer entsprechend DIN 18353, Abschnitt 3.1.1 verpflichtet, bedenken schriftlich anzuzeigen.

Ausführung allgemein: 

Vorarbeiten

Aufgehende Bauteile müssen vor der Verlegung der Dämmstoffe bis zur Oberfläche des Rohbodens verputzt sein. Hierbei müssen in jedem Fall Unebenheiten und Putznasen im späteren Estrichbereich entfernt werden, um dadurch keine negativen Beeinflussungen der zulässigen Estrichdicken an den Randbereichen entstehen zu lassen. Fenster und Außentüren müssen entweder schon komplett verglast oder sorgfältig mit Folien verschlossen sein, damit wird Zugluft vermieden (dies kann in der Austrocknungsphase zu Spannungen in der Estrichoberfläche führen und somit zu Rissbildungen) und es kommt nicht zu eindringendem Schlagregenwasser.   

Untergrund

Beton- Mörtelreste und sonstige Verunreinigungen sind vom Rohboden zu beseitigen. Unebenheiten sind nach DIN 18202 zu überprüfen und gegebenenfalls auszubessern. Rohrleitungen einschließlich Befestigungen sind durch den Einbau einer Wärmedämmschicht aus Dämmplatten oder -schüttungen in entsprechender Dicke auszugleichen. Verbundestrichtechniken benötigen im Allgemeinen ein Haftbrückenmittel, um die formschlüssige Haftung des Estrichs auf dem Untergrund zu gewährleisten.

Dampfsperre und Dampfbremse 

Grundsätzlich muss hierbei unterschieden werden, welches der beiden Materialien wo einzusetzen ist. Eine Dampfsperre (Dampfdicht nach DIN 4108) ist erforderlich über Waschküchen, Bädern und dergleichen, also überall wo mit hohem Wasserdampfdruckgefälle zu rechnen ist. Eine Dampfbremse, bei welcher die Dampfdichtheit nicht gewährleistet ist, kann erforderlich sein bei feuchtigkeitsempfindlichen Dämmschichten und Estrichen bzw. nahezu wasserdampfdichten oder wasserdampfempfindlichen Belägen (z.B. Parketten) in Zwischengeschossdecken. Die Produkte werden unter die Dämmung, bzw. bei Estrichen auf Trennschichten unter den Estrich eingebaut und als Wannenausbildung unter den Randdämmstreifen zu den aufsteigenden Bauteilen hochgezogen. Wichtig ist hierbei, Eckausbildungen absolut dicht zu verkleben. Auch hier ist wie bei den Trennlagen darauf zu achten, daß die Dampfsperre oder die Dampfbremse plan auf dem Untergrund aufliegt und keine Faltenbildungen aufweist, diese können die Estrichdicke erheblich beeinträchtigen. Bei zu erwartender Bodenfeuchtigkeit, o. Ä., muss eine Abdichtung gemäß DIN 18195 und DIN 16938 erstellt werden, hier werden in der Regel Bitumenschweißbahnen etc. verwendet.

Randdämmstreifen

Der schalldämmende Randdämmstreifen mit angeklebter Folie (keine Folie bei Verbundestrichen und Fertigestrichen aus Plattenelementen) ist an alle Wände und sonstige aufsteigende Bauteile, wie z. B. Rohrleitungen, Türzargen, etc., anzuordnen. Er muss vom tragenden Untergrund bis zur Oberkante des Belages reichen und sollte mind. 8 – 10 mm dick sein. Bei der Verlegung ist eine falten- und knickfreies Anliegen des Dämmstreifens, sowie eine saubere Eckenausbildung Grundsatz für die zu garantierenden bruchsicheren Estrichstärken in den Randbereichen. Der Randdämmstreifen darf erst nach Fertigstellung des Bodenbelages entfernt bzw. abgeschnitten werden, somit werden Schallbrücken durch eventuell in den Zwischenraum geratene Mörtelreste bei z.B. Fliesenarbeiten, etc., vermieden. Im Falle einer Tackeranbringung muss darauf geachtet werden, dass Tackernägel nicht im Estrichbereich eingeschlagen werden, dies kann ebenso zu Schallbrückenbildung führen.

6 cm Luft im Eckbereich sind deutlich zu viel, vor allem wenn die Wände schon oberflächenfertig gestaltet sind – diese Lücke überdeckt keine Fußleiste mehr…

Meterriss

Als sinnvollste Lösung und einzig wahre Methode, den Estrich auch wirklich in der gewünschten Höhe einbauen zu können, ist es zwingend notwendig, einen Meterriss anzuordnen. Dieser wird mit Hilfe eines Rotationslasers oder einer Schlauchwaage alle 2 – 3 Meter angebracht, bzw. angezeichnet. Durch Einbeziehung von Nivellierböckchen läßt sich die gewünschte Estrichhöhe exakt einstellen. Zusätzlich sind die unter dem Kapitel der Planung beschriebenen Aspekte, hierbei zu berücksichtigen.

Temperaturen

Temperaturen dürfen in der Regel nicht unter 5°C liegen. Höchsttemperaturen sind baustoffabhängig und sollten deshalb nach Herstellerangaben eingehalten werden, durchschnittlich liegen diese empfohlenen Höchsttemperaturen bei ca. 15°C. Kommt es aus irgendwelchen Gründen zu extrem hohen Temperaturen, kann es zu Spannungsrissen in der Estrichscheibe kommen, und es wird bei der Verarbeitung Probleme geben, das Material gemäß Winkel- und Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 einzubauen.

Gefälle

Laut DIN 18535 sind Estriche, auch in Gefälleausführung, gleichmäßig in der Dicke und ebenflächig zu erstellen. Dieses Gefälle muss laut DIN 18560 bereits im tragenden Untergrund vorhanden sein. Wird der Estrich auf eine Dämmschicht eingebaut, bietet der Markt hierfür spezielle Gefälledämmungen. Gefälledämmungen müssen sorgfältig geplant sein, da es sich bei vielen Bauvorhaben um passgenaue Sonderanfertigungen handelt. Der anschließend aufgebrachte Estrich ist in jedem Fall nach den Bedingungen der Ebenflächigkeit nach DIN 18202 zu erstellen. Besondere Sorgfalt muss in der Prüfung zur Einhaltung des vorgegebenen Gefälles walten.

Estriche im Türbereich

In DIN 18101 ist die Höhe des unteren Luftspaltes zwischen Unterkante Türblatt und Oberkante des fertigen Fußbodens nicht definiert. Der Erläuterung ist zu entnehmen, dass sich hierbei rechnerisch ein Nennmaß von 7 mm ermitteln läßt. Dieser Wert ist jedoch mit höchster Vorsicht zu betrachten, da dieser rechnerisch ermittelte Wert nicht die Funktionstauglichkeit der Türanlage gewährleistet. Die gegebene Winkeltoleranzen im Aufschlagbereich des Türblattes werden von der Oberfläche des Fußbodens geprägt. Wird auf der einen Seite der, laut DIN 18202 angegebene Grenzwert des Stichmaßes von 6 mm bei einem Nennmaß von 1 m angenommen und auf der anderen Seite eine zulässige Abweichung des Türblattfalzes von 2 mm laut DIN 18101, sind die oben angegebenen 7 mm des Luftspaltes bei weitem nicht ausreichend. Abhilfe kann hierbei nur eine Abminderung der Estrichstärke im Aufschlagbereich der Türe oder eine Einpassarbeit beim Türblatt leisten. Letzteres ist jedoch eher unzureichend, wenn erhöhte Schallschutzanforderungen bestehen und das Türblatt auch im Schwellenbereich mit einer Abschlagdichtung versehen werden muss. In diesem Fall kann eine Anpassung des Türblatts mit einer Undichtigkeit verbunden sein, bei welcher eventuell die Auflagefläche der Abschlagsdichtung reduziert und somit den Schallschutz negativ beeinträchtigen wird.

Bewegungsfugen in Estrichkonstruktionen

Wie oben erwähnt, sollte man auch bei der Planung und Ausführung eventuelle Feldbegrenzungsfugen, bzw. Bewegungsfugen beachten. Durch Austrocknung, Belastung, Änderungen des Feuchtigkeitsgehaltes oder auch durch Temperaturveränderungen, sind Bauteile gewissen Formänderungen ausgesetzt. Mineralische Estriche verformen sich zwar kaum nach dem vollständigen Austrocknen, jedoch hat man oft mit aufsteigenden Bauteilen zu tun, deren Bewegungen erheblich sein können (z.B. thermisch bedingte Volumenzunahme von Heizsträngen) und dem Estrich ohne einer Pufferzone Schaden zufügen können. Formänderungen, welche auch überlagern können, können folgendermaßen zustande kommen:

    • Verkürzung der Estrichplatte infolge von der Austrocknung des Anmachwassers (Schwindvorgang)

    • Ausdehnungen durch Erwärmung der Bauteile (Dilation)

    • Verkürzung durch Abkühlen der Bauteile (Kontraktion)

    • Durchbiegung der tragenden Bauteile durch Belastungen (können sich auch beim Einbau des Estrichs ergeben)

All diese Punkte können nicht nur erhebliche Schäden für die Estrichscheibe zur Folge haben, sondern auch unzulässige Unregelmäßigkeiten der vorgegebenen Ebenheits- und Winkeltoleranzen nach DIN 18202 bewirken. Es ist daher von Nöten, je nach Größe und Konstruktion der Estrichscheibe und  des Bauwerks, solche Spannungen durch Anordnung von Bewegungsfugen (nach DIN 18560, Teil 2) in schadensfreie Größenordnungen abzumindern. Bewegungsfugen werden folgendermaßen unterteilt:

    • Feldbegrenzungsfugen, dies sind Dehnfugen, welche große Estrich- oder Bodenbelagsflächen in begrenzte Felder trennen. Somit können z.B. beheizte und unbeheizte Estrichflächen, welche untereinander unterschiedliche Ausdehnungen unterworfen sind, entkoppelt werden.

    • Randfugen trennen die Estrichplatte von den umliegenden aufsteigenden Bauteilen und verhindern dadurch thermisch bedingte Längenänderungsschäden (durch die anschließenden Bauteile) und Körperschallübertragungen (vom Estrich zu anschließenden Bauteilen).

    • Gebäudetrennfugen sind statisch und konstruktiv erforderliche Fugen, welche Bauwerke und Gebäudekomplexe in einzelne Bewegungsabschnitte teilen. Diese Fugen müssen in alle starren Bauteile übernommen und weitergeführt werden.

    • Anschlussfugen, diese trennen gleichartige oder unterschiedliche Beläge und Verkleidungen.

    • Scheinfugen sind nicht zu verwechseln mit Bewegungsfugen, sie dienen einzig zur Erstellung von Sollbruchstellen.

Materialverbrauch

Nach DIN 18353 ist die Geltungmachung von Bedenken in Bezug auf Unebenheiten des Untergrunds dann gerechtfertigt, wenn bei Fließestrichen der Materialverbrauch um mehr als 20 % steigt. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, denn Unebenheiten haben nicht immer einen Mehrverbrauch vom Baustoff zur Folge, da diese ganz und gar von der Geometrie des Untergrundes abhängig ist. Benötigte Materialmengen werden vom Hersteller ausgeschrieben. Folgende Werte sind Durchschnittsangaben und pro cm Estrichdicke zu verstehen (abhängig von der Festigkeit und der Zusammensetzung):

    • Zementestrich ZE 20: ca. 17 – 18 kg/m2

    • Zementfließestriche ZE 20: ca. 18 – 19 kg/m

    • Calciumsulfat- Estriche: ca. 17 – 19 kg/m2

    • Epoxidharz – Leichtestriche: ca. 10 kg/m2

Nachbehandlung

Bei Calcium-Sulfat-Estrichen ist es höchst ratsam, den erhärteten Estrich nachzubehandeln (vor allem bei geplanter Fliesenaufbringung). Abhängig vom Bindemittel, hauptsächlich jedoch von der Verarbeitung und den Austrocknungsbedingungen, können sich hier Sinterschichten und Bindemittelanreicherungen an der Oberfläche ergeben, diese sind vollständig zu entfernen. Es ist folgendes zu empfehlen: Scharren Sie die Oberfläche am Tag nach der Gießung mit einer herkömmlichen Gerüstschare ab, oder schleifen Sie die Oberfläche nach ein paar Tagen mit einer Fußbodenschleifmaschine. Nachfolgend ist eine gründliche Reinigung, je nach Belegevorhaben vorzunehmen. Bei den sogenannten Gussasphalten ist wie später geschildert, eine Spachtelüberarbeitung nur in den wenigsten Fällen vermeidbar, da diese Estriche sehr hohen Formveränderungen ausgesetzt sind und somit nicht automotorisch die Ebenflächigkeit nach DIN 18202 erfüllen.

Belegreife

Estriche, insbesondere Calciumsulfat- Estriche, dürfen erst dann mit Belägen versehen werden, wenn eine gewisse Restfeuchte unterschritten ist. Durch ein  Nichtbeachten läuft man Gefahr, Schäden an Belag und/oder Estrich entgegenzusehen, bei letzterem kann sich das auf Festigkeit und Volumenstabilität auswirken. Solche Schäden können u.a. negative Einflüsse auf die Winkel- und Ebenheitsmerkmale der Oberfläche bedeuten. Estriche müssen, wie auch hier schon öfter erwähnt, nach DIN 18353 und DIN 18560 gleichmäßig dick hergestellt werden, ein beispielhafter Grund hierfür ist, dass bei Dickenunterschieden auch eine unterschiedlich verteilte Restfeuchte auftritt. Restfeuchtewerte sind abhängig von dem jeweils nachfolgenden Belagsmaterial und sollten immer vor Belegung mit einem CM-Gerät kontrolliert werden.

Im Allgemeinen werden sie bei Calciumsulfat-Estrichen folgendermaßen angegeben:

    • bei dampfundurchlässigen Belägen mit < 0,5 %

    • bei dampfdurchlässigen Belägen < 1,0 %

    • bei dampfundurchlässigen Belägen mit Fußbodenheizung 0,3 %  

Ausführung von Estrichen auf einer Dämmschicht

Dies sind schwimmende Estriche, die auf deren Unterlage beweglich sind und somit keine unmittelbare Verbindung zu den angrenzenden Bauteilen aufweisen. Zum Einsatz kommen Estriche auf Dämmschichten, wenn besondere Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz gestellt sind. Der große Vorteil neben der zusätzlichen Wärmedämmung ist, dass die biegesteifen und lastverteilenden Estrichplatten mit der federnden Dämmschicht ein Schwingsystem bilden (siehe Abb 1) und somit das Eindringen von Körperschall in die Deckenkonstruktion weitestgehend vermeiden. Estriche auf Dämmschichten müssen den Anforderungen der DIN 18560 entsprechen. Weitere Anforderungen können auch der VOB Teil C, DIN 18353 (Estricharbeiten) und der DIN 18354 (Asphaltarbeiten) entnommen werden. Nenndicken und Festigkeiten (Härte) von nichtbeheizten Estrichen auf Dämmschichten finden Sie in der DIN E 18560.

Dämmschicht

Zu beachten ist, dass nur zugelassene Dämmstoffe gem. DIN 18164 oder DIN EN 13162 verwendet werden dürfen. Werden Trittschall- und Wärmedämmplatten in Kombination verwendet, ist die Trittschalldämmung als erste Lage einzubauen. Als Ausnahme ist hier zu nennen, dass bei einem Ausgleich von Rohrleitungen zuerst die Wärmedämmung mit PS 20 SE folgt. Die Dämmplatten müssen vollflächig auf dem Untergrund aufliegen und Hohlstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu entfernen, jede Fehlstelle oder punktförmige Erhebung führt zu Schwachstellen oder zu einer Unterschreitung der geforderten Estrichdicke. Bei der Verlegung der Platten ist weiterhin darauf zu achten, dass die Platten im Verband und mit dichtem Stoß verlegt werden. Bei einer mehrlagigen Verlegung müssen die Stöße gegeneinander versetzt liegen, dabei dürfen höchstens zwei Lagen aus Trittschalldämmstoffen bestehen. Die oberste Dämmlage, ist unter die Folie des Randdämmstreifens anzuordnen.

Trennung zwischen Dämmung und Estrich

Diese Abdeckung der Dämmschicht ist so auszubilden, dass bis zum Erhärten des Estrichs eine Wasserundurchlässigkeit gewährt ist. Empfehlenswert ist hierfür ein verschweißbares, gewachstes Papier (Schrenzpapier) oder eine Polyethylenfolie mit einer Mindestdicke von 0,1 mm, die Ausnahme macht hier die Verlegung eines Gussasphaltes (hierbei ist Rohglasvlies anzuraten). Die sogenannte Schrenzlage ist so zu verlegen, dass die Bahnen quer zur Einbaurichtung liegen, bzw. Verlegerichtung ist entgegen der Einbaurichtung anzuordnen, somit presst das Eigengewicht des Estrichs die Bahnen aufeinander. Die Trennlage ist eben und faltenfrei zu verlegen, da es sonst zu Hohlstellen in der Estrichscheibe und somit zu Schwachstellen kommt. Die Überlappungen werden verschweißt oder mit Klebeband verklebt. Der Folienstreifen des Randdämmstreifen ist nicht an das Schrenzpapier o. Ä. zu fixieren, hierbei kann es ansonsten zu Schwachstellen des Estrichs in diesem Bereich kommen. Die Abdecklage ist lose, auf die Folie des Randdämmstreifens zu legen. Die Überlappung soll mindestens 10 cm betragen.

Vor dem Gießen

Um Komplikationen mit der Maschinentechnik zu vermeiden, ist es ratsam die Schläuche mit einer Schlämme (Anhydritbinder oder Zement) zu durchspülen. Somit ist in jedem Fall ein besserer Mörtelfluss zu ereichen.  Vorsicht, diese Schlämme ist wieder aufzufangen und darf nicht in den Estrich miteingebaut werden. Mir einem konstanten Mörtelfluss werden Entmischungen vermieden, welche zu Inselbildungen und daraus resultierend zu Schwachstellenbildungen in der Estrichscheibe beitragen. Sind diese Schwachstellen im erhärteten Estrich müssen dementsprechend aufwendige Spachtel- bzw. Reparaturmaßnahmen ergriffen werden, welche zur Erfüllung Winkel- und Ebenheitstoleranzen, sowie der erforderlichen Estrichdicken dienen.

Konsistenzprüfung bei Fließestrichen

Die Wassermenge im Estrich bestimmt das Fließverhalten des Baustoffes. Die Konsistenz ist so einzustellen, dass der Estrich schön fließt und dabei keine wässrige Schlämme oder Wasser absondert (dann ist die Wassermenge zu hoch). Überwässern Sie das Produkt, entstehen weiche Stellen auf der Oberfläche. Konsistenz wird mit Hilfe einer 1,3 l Konsistenzprüfdose geprüft, das Ausbreitmaß soll im Regelfall zwischen 40 und 45 cm bei Calcium-Sulfat-Fließestrichen und 35 – 40 cm bei Zementfließestrichen liegen.

Der Einbau des Fließestrichs

Wie schon erwähnt, ist der Fließestrich immer so einzubringen, dass die Fließrichtung des Materials stets von der oberen Schrenzlage zu der unteren Schrenzlage verläuft, dies verhindert die Unterfließung der Trennlagen. Der Gießschlauch wird gehandhabt wie ein Gartenschlauch, durch einheitliches hin- und herschwenken wird eine gleichmäßige Bodenverteilung und Kornaufbau erzielt. Legen Sie den Schlauch nicht in die Raummitte und warten darauf, dass eine gleichmäßige und gute Oberfläche entsteht, so klappt`s nämlich nicht. Sofort nach dem Erreichen des erforderlichen Niveaus, ist der Estrich mit einer Schwabbelstange oder einem Besen durchzuschlagen. Unter Verwendung einer Schwabbelstange ist die gegossene Fläche längs und quer durchzuschlagen. Beim ersten Schwabbeln ist die Stange etwas kräftiger einzuschlagen, zum Schluss soll das gefühlvoller von statten gehen. Verwenden Sie einen Besen, beginnen Sie zuerst vom Rand und tasten sich dann durch die gesamte Fläche. Der Besen wird dabei leicht schräg zur Bewegungsrichtung gehalten und beim Anheben vollständig aus dem Estrich gehoben. Beim Durchschlagen des Estrichs entsteht eine Wellenbewegung auf der Oberfläche, diese ist für eine gute Ebenheit des Estrichs wichtig, zudem wird das Material hierbei homogenisiert.

Ausführungsbesonderheiten bei Zementfließestrichen 

Die Herstellung von Zementfließestrichen erfordert von der Verlegefirma einen großen Erfahrungswert und eine sehr sorgfältige Arbeit. Bei der Verlegung sind folgende Punkte, zu den oben bereits erwähnten Aspekten, unabdinglich zu beachten (zur Sicherstellung sollten Sie in jedem Fall zusätzlich den Hersteller konsultieren):

    • Bewehrungen in Form von Baustahlmatten sind mittig in die Mörtelschicht einzubauen (ggf. mit Abstandhalter), diese sind selbstrebend in den Bereichen der Bewegungsfugen zu unterbrechen.

    • Frisch eingebrachter Zementfließestrich ist vor zu rascherem Austrocknen, Wärme und Zugluft zu schützen, um das Schwinden und Verformen der Estrichplatten gering zu halten und um Risse zu vermeiden.

    • Zementfließestrich sollte nicht vor Ablauf von 2 Tagen begangen und nicht vor Ablauf von mind. 3 Tagen teilbelastet werden.

    • Aufgrund des ausgeprägten Schwindverhaltens von Zementstein beim Austrocknen sind Fugen erforderlich, hierzu sind Herstellerangaben genauestens einzuhalten.

    • Ein statischer Mischer am Schlauchende ist in den meisten Fällen erforderlich.

    • Estrichdicken werden laut DIN 18560 vorgegeben.

    • Randdämmstreifen sollten mind. 8 mm dick sein.

    • Scheinfugenerstellungen sind frühestens nach 2 Tagen möglich.

    • Anschleifen sollte frühestens nach 14 Tagen erfolgen.

    • Beheizbar ist Zementfließestrich nach frühestens 7 Tagen .

Ausführungsbesonderheiten bei Calcium-Sulfat-Fließestrichen 

Calcium-Sulfat-Fließestriche (auch als Anhydrit-Fließestriche bezeichnet) sind die Estrichsorten, die den größten Marktanteil inne haben. Dies liegt zum einen an dem großen Einsatzgebieten, als auch an der relativ einfachen Verarbeitung. Dennoch sind auch hierbei spezielle Vorgehensweisen und Richtlinien zu den oben genannten Vorgehensweisen zu beachten:

    • Diese Estriche dürfen keiner dauerhaften Feuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt sein, daher dürfen sie nicht in ausgesprochenen Nassräumen eingesetzt werden (ein gewöhnliches Badezimmer eines Wohnhauses ist kein ausgesprochener Nassraum).

    • Bewehrungen in Form von Betonstahlmatten sind in keinem Fall einzubauen.

    • Calcium-Sulfat-Fließestriche benötigen eine wesentlich längere Trocknungszeit als konventionell eingebrachte Estriche.

    • Diese Estrichkonstruktionen sollte nach der Verlegung  nicht vor Ablauf von 24 Std. begangen und nicht vor mind. 3 Tagen teilbelastet werden. 

Ausführungsbesonderheiten bei Gussasphaltestrichen

Gussasphaltestriche kommen aufgrund der schweren Ausführungen und der verhältnismäßig hohen Einbaukosten nur noch sehr selten zum Einsatz. Zu den oben genannten Angaben sind hierbei noch folgende Besonderheiten zu beachten.

    • Wie in DIN 18560 beschrieben, darf hierbei die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht keinesfalls mehr als 5 mm betragen.

    • Da sich der heiß eingebrachte Gussasphalt beim Erkalten zusammenzieht, kann weitestgehend auf die Einbringung von Randdämmstreifen verzichtet werden.

    • Auch bei Gussasphalt (wie bei Calcium-Sulfat-Fließestrichen) kann fugenlos auf großen Flächen gearbeitet werden, selbstverständlich sind jedoch auch hier die Übernahme von bauwerksbedingten Bewegungsfugen.

    • Bauteile die mit dem heißen Gussasphalt in Berührung kommen, müssen hiergegen resistent sein, (ebenso die Trennlage zwischen Dämmung und Estrich, hierbei wird in der Regel Rohglasvlies verwendet).

    • Die Oberfläche des noch heißen Gussasphalts wird üblicherweise abgesandet und ist schon nach 2 Std. begehbar und belegereif.

    • Um eine ebene Oberfläche nach DIN 18202 zu erhalten, ist es nahezu ausnahmslos erforderlich, eine vollflächige Abspachtelung vorzunehmen.

    • Besonders in den Randzonen der Räume, kann es bei zu weichfedernden Dämmstoffschichten zu Verformungen kommen, wenn hier schwere punktförmig einwirkende Lasten aufgestellt werden (Bücherregale etc…).

Ausführung bei konventionell verlegten Estrichen auf einer Dämmschicht 

Diese Estriche haben im Großen und Ganzen gleiche Anwendungsregeln wie die Fließestriche, nur dass hierbei nicht auf ein Fließmaß oder dergleichen geachtet werden muss. Zudem hat der Verleger hierbei nicht die Vorteile eines leicht zu nivellierenden Fließproduktes, die Verteilung und Einebnung des Mörtels erfolgt händisch mit Beihilfe einer Abziehlatte. Um auch hier für eine DIN gemäß ebene  Fläche zu sorgen, wird je nach Estrichprodukt die Oberfläche mit einem Handhobel eingerieben und/oder später verspachtelt.

Im Allgemeinen werden hierfür Produkte wie Calcium-Sulfat-Estriche, Epoxidestriche, Zementestriche, Zementleichtestriche oder auch Zementschnellestriche verwendet. Bei letzterem ist unbedingt zu beachten, dass die zu verlegenden Flächen nur so groß bemessen sein dürfen, dass sie innerhalb der Verarbeitungszeit (Herstellerangaben oft nur 1 Std.) verarbeitet werden können.

Ausführung von Estrichen auf Trennschichten

Diese Estriche werden vom tragenden Untergrund durch eine Zwischenlage (Schrenzpapier o. Ä.) getrennt (siehe Abb. 2). Sie können mit und ohne Belag genutzt bzw. versehen werden. Eingesetzt werden diese Estriche vor allem dort, wo:

    • der Betonuntergrund noch eigenen Formänderungen unterworfen ist

    • in der Estrichschicht durch Temperaturwechselanspruch mit größerer Spannungen zu rechnen ist

    • nach DIN 18195 eine gleitfähige Schutzschicht aufzubringen ist

    • etc..

Spannungen können aufgrund der Trennschicht zwischen Estrichplatte und Untergrund weder übertragen, noch abgeleitet werden – unter der Vorraussetzung, dass der Estrich auch in den Randbereichen, durch z.B. einen Randdämmstreifen (dauerelastische Randfuge), entkoppelt ist. Estriche auf Trennschichten müssen den Anforderungen nach DIN 18560 entsprechen. Weitere Anforderungen können auch der VOB Teil C, DIN 18353 (Estricharbeiten) und der DIN 18354 (Asphaltarbeiten) entnommen werden. In Sonderfällen kann auch ein Abdichtungsanstrich zwischen Estrich und Untergrund erfolgen.

Ausführung von Verbundestrichen

Diese Estriche sind mit dem Untergrund unmittelbar verbunden, auch sie können mit und ohne Belag genutzt bzw. versehen werden. Einsatzgebiete von Verbundestrichen sind hauptsächlich:

    • Nutzestriche, an die hohe Anforderungen in Bezug auf Belastbarkeit und Verschleißfähigkeit gestellt sind, wie z.B. im Industriebau

    • Nutzböden, an die keinerlei Anforderungen in Bezug auf Schall- und Wärmeschutz bestehen

    • Gefälleestriche

    • Ausgleichsestriche

    • etc.

Wichtig ist bei diesen Estrichen, dass sie kraftschlüssig mit dem Untergrund verbunden sind, dies geschieht in fast allen Fällen mit Hilfe einer Haftbrücke (siehe Abb. 3). Eigenen Formänderungen oder eine aus einer Verkehrslast resultierende Formänderung, darf diese Konstruktion nicht unterworfen sein, da diese Verbundkonstruktions-Zwängspannungen erzeugen und in den Untergrund weitergeben. Verbundestriche müssen den Anforderungen nach DIN 18560 entsprechen. Weitere Anforderungen können auch der VOB Teil C, DIN 18353 (Estricharbeiten) und der DIN 18354 (Asphaltarbeiten) entnommen werden.

Ausführungshinweise sind bzw. können den oben genannten Punkten entnommen werden.  

Ausführung von Heizestrichen

Heizestriche sind schwimmende Estriche mit integrierter Fußbodenheizung (siehe Abb. 4). Durch die fließfähige Einbaukonsistenz umschließt dieser Estrich die Heizelemente homogen und garantiert somit eine sehr gute Wärmeleitfähigkeit. In der Regel werden hierfür Calciumsulfat-Estriche verwendet, da diese eine hohe Biegezugfestigkeit aufweisen. Ausführungen sind zu handhaben, wie bei Calciumsulfat-Estrichen auf Wärmedämmstoffen. Einzige Ausnahme sind die angedeuteten Heizelemente, welche bewegungsfrei auf die Trennlage (Polyethylenfolie min. 0,2 mm dick, Schrenzpapier o.ä.) zwischen Dämmung und Estrich angebracht sein müssen (hier werden spezielle Klammern verwendet). Die Estrichstärken werden von der Oberkante Heizleitung gemessen und sollten z.B. bei Calciumsulfatestrichen mind. ca. 35 mm betragen, bei starren Belägen (Fliesen, Platten und Co) werden oftmals mindestens 40 mm vorgegeben (Abweichungen möglich, siehe Herstellerangaben bzw. aktuelle DIN 18560).

Das Aufheizen (bei Fußbodenheizungen) dient zur schnelleren Austrocknung des Estrichs und dem Spannungsabbau in der Estrichscheibe. Aufheizprotokolle sollten zur regelgerechten Auf- und Abheizung geführt werden, sie werden meist von den Herstellern ausgehändigt. Vor den anstehenden Belagsarbeiten ist das Aufheizprotokoll dem Belagsleger zu übergeben. Die Vorgangsweisen des Auf- und Abheizens sind produktabhängig (Herstellerangaben beachten) und müssen in jedem Fall eingehalten werden. Bei Calciumsulfatestrichen kann dieses z.B. folgendermaßen vorgeschrieben sein:

    • Der Einbau muss bei einer Vorlaufstemperatur von 25°C erfolgen.

    • Mind. 5 Std. nach Estrich-Einbau muss die Vorlauftemperatur auf 60°C erhöht werden und für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

    • Nach Erreichen der Belegereife (abhängig von der Schichtdicke nach ca. 8 – 10 Tagen) die Vorlauftemperatur auf 25°C absenken.

    • Nach weiteren 24 Std. die Fußbodenheizung abschalten.

Heizestrich aus Calciumsulfatestrich (Anhydritestrich)
mit mangelhafter Rohrüberdeckung (hier nur wenige mm)

Nach einem solchen, vom Hersteller vorgegebenen, Aufheizvorgang ist jedoch noch nicht gewährleistet, dass der Estrich den für die Belegereife erforderlichen  Feuchtigkeitsgehalt erreicht hat, deshalb sind weitere Prüfungen (nach DIN 4725) mit einem CM-Gerät unerlässlich.

Fußbodenheizung bei bereits vorhandenen Estrichen

Für den nachträglichen Einbau von Fußbodenheizungen auf bereits vorhandenen Estrichen oder auch Holzböden u. Ä., gibt es mittlerweile auch einige weitere Systeme, die nachträglich eingebaut werden können. Neben Niedervolt-Heizungen, die als Matten unter beispielsweise Fliesen eingelegt werden können, gibt es auch Systeme mit gewöhnlichen Heizschleifen, die mit einer geringen Aufbauhöhe oder gar direkt in den bestehenden Estrich eingebaut werden können.

Ausführung von Hohlraumbodenestrichen

Der Hohlraumbodenestrich ist eine Sonderform des Estrichs auf einer Trennschicht. Hohlräume dienen der nutzfähigen Gestaltung. Im Allgemeinen ist die Ausführung wie bei den oben erwähnten Estrichen auf Trennlage, mit dem Unterschied, dass unter der Trennlage die, zumeist aus Kunststoff gefertigten, Schalungselementen angeordnet sind (siehe Abb. 5). Bei dieser Konstruktion ist besonders auf die Einhaltung der Mindestestrichdicke zu achten, da es  bei Unterschreitungen zu einer unzureichenden Belastbarkeit der Fußbodenkonstruktion oder zu einer Erhöhung der Schall-Längsleitung kommen kann. Dies wiederum erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Planung, welche schon bei den Vorleistungen (durch das Rohbauunternehmen) geschehen muss. In jedem Fall muss den Vorgaben der DIN 18202 gefolgt und für die Oberfläche des tragenden Untergrunds die erhöhten Anforderungen zugrundegelegt werden. Da damit das eventuell entstehende Problem der unzureichenden Estrichdicke nicht völlig ausgeräumt ist, empfiehlt es sich, die Mindestdicke des Estrichs um mindestens 5 mm zu erhöhen.

Ausführung von Fertigestrichen aus Plattenelementen

Fertigestrich Plattenelemente werden hauptsächlich aus Holzspan-, Gipskarton- oder Gipsfaserverbundplatten auf dem Markt angeboten. Diese Fertigelemente werden zur Erstellung von Estrichen auf Trennschicht oder auf Dämmschicht (hier Verbundplatten mit werkseitig aufgebrachter Dämmung) verwendet. Vorteil dieser Estriche ist die kurze Bauzeitabwicklung und eine, im Vergleich zu den Nassbaustoffen, geringe Konstruktionshöhe. Der Untergrund muss wie auch bei den anderen Einbauweisen ausreichend fest, trocken und planeben nach DIN 18202 sein. Besondere Aufmerksamkeit muss hierbei dem Feuchteschutz gelten, es darf in keinem Fall eine Durchfeuchtung der Verlegeplatten aus dem Untergrund oder der zusätzlich eingebrachten Baustoffen erfolgen.

Der Einbau erfolgt in den meisten Fällen mit einem Falzsystem, bei welchem die Platten im Verband zusammengesetzt und verklebt werden. Um einen erforderlichen Anpressdruck in den Falzbereichen zu gewährleisten, werden die Platten hier zusätzlich miteinander verschraubt. Nachdem die Klebeverbindungen ausgetrocknet sind und eventuelle Klebereste entfernt wurden, werden die Verbindungsfugen verspachtelt. In den Randbereichen werden im allgemeinen handelsübliche Randdämmstreifen ohne Folie eingearbeitet.

Schnittstellen zu anderen Gewerken

Der Estrich ist die Unterkonstruktion für eine große Menge an Belagsarten. Die nachfolgenden Gewerke, wie z.B. Fliesenleger, Parkettleger, Teppichleger usw. stellen jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Oberfläche.  Demnach kann es hierbei durchaus sein, dass strengere Ansprüche an die Estrichoberfläche gestellt sind, als in der DIN 18202 gefordert.

Vor Festlegung des Anforderungsprofils ist daher eine eingehende Auseinandersetzung mit den maßlichen Bedingungen des Folgewerks einzugehen. Besonders problematisch können elastische Bodenbeläge, Parkett und Schichtstoffelemente aus Holzwerkstoff mit langen und/oder überbreiten Formaten auf konventionell (steifen) Estrichen sein. Bereits kleinste, aus dem Untergrund in den elastischen Belag übertragene, Unebenheiten (innerhalb der zulässigen Toleranzen) zeigen sich bei Gegenlicht oder Streiflicht auch im Oberbelag sehr deutlich und werden oft reklamiert.

(Der nachfolgende Text ist ein kleiner Ausschnitt aus der umfassenden Abhandlung zu Schilf, Reet und Schilfdämmung von Ing. Gerhard Holzmann in seinem Fach- und Studienbuch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe”- 2. Auflage, Springer Vieweg Verlag)

Das typische und traditionelle norddeutsche Reetdach ist ein steiles, ganzeinheitlich, tief herabragendes und mit großem Dachüberstand aufgebautes Walmdach, wobei auch Satteldächer mit steilen Giebeln (Giebelflächenneigung ca. 80°) und Krüppelwalmdächer sowie Zelt-, Pult-, Säge- und Mansarddächer gebaut wurden und werden. Die Regeldachneigung für Reetdeckungen beträgt 45° und darf auch mit regensichernden Zusatzmaßnahmen nicht unterschritten werden. Grundsätzlich gilt, je steiler ein Reetdach, desto haltbarer ist es auch. Im Rahmen der gewünschten Dachneigung spielt auch die Halmneigung eine wichtige Rolle. Bei einer Eindeckstärke von 35 bis 40 cm und einer nötigen Dachneigung von 45° beträgt die Halmneigung zwischen 30 und 35°.

Schnittskizze zum Reetdachaufbau (Grafik Alexander Schuster aus dem Buch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“)

Einer der wichtigsten Punkte, der immer mal wieder falsch ausgeführt wird, ist die ausreichende Hinterlüftung der Dachhaut. Das Reet beim Reetdach kann aufgrund dieser nötigen Hinterlüftung keinesfalls als Wärmedämmstoff betrachtet werden, d.h. um den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu genügen, muss unterhalb der Hinterlüftungszone eine diffusionsoffene Unterspannbahn und eine wärmedämmende Maßnahme ergriffen werden, welche von der Dachinnenseite durch eine Dampfsperre gegen die Raumluftfeuchte abgesperrt wird. Als Alternative wäre u. U. auch die Dämmung der obersten Geschossdecke ausreichend.

In Bezug auf die Rohrbefestigung wird allgemein zwischen dem gebundenen, dem genähten und dem geschraubten Dach unterschieden. Die in Deutschland am häufigsten angewandte Befestigungstechnik ist heute das geschraubte Reetdach.

Bei allen Befestigungsverfahren ist in einer glatten Fläche von der Traufe zum First zu decken, wobei die einzelnen Lagen waagerecht durchgehend aufzubringen sind. Auf der Lattung wird eine ca. 30 mm dicke Reetschicht als Vorlage (Streuschicht) gelegt, welche verhindern soll, dass die Spitzen der Deckbunde beim Einklopfen mit dem Klopfbrett unter die Latten getrieben werden. Die exakte Dicke der Streuschicht richtet sich nach den Längen des verwendeten Reets. Die Bindung, welche fest an der Lattung liegen muss, muss je nach gewählter Befestigung und Deckungsart möglichst in der Mitte der Halmlänge in Abständen bis max. 25 cm erfolgen, wobei sie bei steileren Dächern mit geringeren Abständen gebunden werden muss. Die Dachdeckerregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks geben hier als Beispiel bei einer 60° Dachneigung einen max. Abstand von 20 cm vor. Die Neigung der Gebinde unterhalb der Bindung darf um ca. 15° geringer als die Dachneigung an sich sein. Die Dicke der Reetdeckung muss in der Fläche rechtwinklig zur Dachoberfläche mind. 30 cm betragen. Das Reet wird in Längsrichtung von der Traufe zum First mit den Schnittstoppeln zur Traufe verlegt. Die rechts und links an den Anschlüssen befindliche Decklage muss so angelegt werden, dass deren Stoppel den Überstand bilden.

Einklopfen der Reethalme zur Stabilisierung und Formgebung der Dachhaut

Allgemein stellen Dacheinbauteile eine funktionale Ergänzung der Dachdeckung dar. Anschlüsse an Dachdurchdringungen können handwerklich hergestellt oder mit industriell vorgefertigten Bauteilen erstellt werden. Durchdringungsanschlüsse bis zu einem Durchmesser von 15 cm werden zwischen Mitte und oberem Drittel der Deckschicht eingebunden und allseitig mind. 25 cm überdeckt. Größere Durchdringungen oder auch Dachsystemteile, wie z.B. Dachflächenfenster, werden ebenfalls zwischen Mitte und oberem Drittel der Deckschicht eingebunden, wobei bei firstseitigem Anschluss mit einer Überdeckung des Reets auf den Anschluss von mind. 25 cm gearbeitet werden muss. Die seitlichen Anschlüsse werden mind. 15 cm überdeckt. Durchdringungen sollten allgemein mind. 1 m von Kehlen, Gauben oder Graten entfernt sein. Bei der Planung der Kamine müssen die jeweiligen bauaufsichtlichen Bestimmungen (Bauordnungen) berücksichtigt werden. Der Anschluss am Kamin sollte mittels Unterschneidung des Kaminmauerwerks hergestellt werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt der Anschluss als seitlicher Wandanschluss und für trauf- und firstseitigem Anschluss gemäß der „Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“.

Besondere Detaillösung verlangt beim Rohrdach vor allem die Firstausbildung ab. Was ursprünglich die regionale Besonderheit war, ist heute stark an gesetzliche Vorschriften gebunden, die regional sehr unterschiedlich und der jeweiligen Bauordnung zu entnehmen sind. Die häufigsten traditionellen Firstausbildungen, neben den modernen Kupferblechfirsten, sind:

    • Rohr- oder Reetfirste
    • Strohwulstfirste
    • Rollfirste
    • Sodenfirste
    • Heidefirste

Bei Reetdeckungen sollte die sichtbare Traufdicke allgemein mind. 30 cm betragen. An der ersten Dachlatte muss die Dicke der Dachfläche, im 90° Winkel gemessen, mind. 35 bis 40 cm betragen. Der Traufüberstand, gemessen vom Mauerwerk oder Gesims, muss mind. 15, besser 30 cm betragen. Es wird empfohlen, die Traufe aus zwei Lagen zu erarbeiten, wobei der Abstand vom Auflagerpunkt zur ersten Lattung ca. 20 cm betragen sollte. Der Abstand von der ersten zur zweiten Lattung sollte ebenso 20 cm betragen. Die Traufe kann waagerecht oder im Winkel bis 85° zur Dachfläche hergestellt werden. Die Auflagerkante der Reetdeckung an der Traufe sollte gegenüber der Dachlattenebene 5 bis 7 cm, rechtwinklig gemessen, herausgehoben sein. Hierdurch ergibt sich Lage für Lage die erforderliche Spannung und Durchbiegung der Reethalme.

Reetdachdecker im Einsatz

In vielen Küstenregionen ist es nicht nur üblich, sondern auch notwendig, ein Ortgangbrett (Windbrett) anzubringen. Dieses wird i.d.R. noch vor der Dachlattung angebracht. In traditioneller Bauweise wird jede dritte oder vierte Dachlatte durch das Ortgangbrett geführt und außenseitig mit Hölzern verkeilt. Bei einer Ausführung ohne Kniep, sollen die Halme etwa 5° zum Ortgang geneigt, eingebaut werden. Lässt es die regionale Witterung zu, wird der Ortgang auch oft mit Schilfschoben als Kniep, welche schräg (45°) in die Enden der Bandstöcke gesteckt und mit doppelter Drahtbindung befestigt werden, aufgebaut. Bei einem Dach mit Krüppelwalm sollen die Halme am Ortgang parallel zum Gradsparren liegen. Der Überstand der Reetdeckung am Ortgang beträgt allgemein ca. 15 bis 25 cm.

Laut den Dachdeckerregeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes, sind die Halme an den Graten in Richtung des Gratsparrens zu decken und allmählich in normale Richtung zu bringen. Die Gratkante wird leicht gerundet, wobei die Mindestdicke der Reetdeckung gewährleistet sein muss. Die Kehle liegt immer horizontaler als die Dachflächen, die sie verbinden und leiten daher immer ein Übermaß an Niederschlagswasser ab, was sie zu einer Schwachstelle des Daches degradiert. Die durchschnittliche Haltbarkeit beträgt aus diesem Grunde nur ca. 7 Jahre. Kehlen sind beim Reetdach grundsätzlich so auszuführen, dass die Decklagen in diesem Bereich immer durchgehend gedeckt sind. Die Dicke der Deckung muss hier in etwa das 1,5-fache der Dachflächendeckung betragen. Eine Kehlsparrenneigung von 40° sollte hierbei nicht unterschritten werden. Auch Kehlen sind grundsätzlich ausgerundet zu decken und können durch Einbringung einer zusätzlichen Querlattung auch breiter gestaltet werden. Die sogenannte untergelegte Kehle wird ausgeführt, wenn die Reetdeckung im Kehlbereich an eine andersartig gedeckte Dachfläche anschließt. Hier schließt die Reetdeckung an der Kehle analog der Ortgangdeckung an und muss mind. 15 cm, rechtwinklig zur Kehllinie gemessen, überdeckt werden. Die untergelegte Kehle muss bis auf die Auflagekante (Kniep) heraufgeführt werden. Es gelten bei dieser Kehlausbildung die jeweils gültigen Fachregeln, wie z.B. die „Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“ zu beachten.

Beim Bau von Dachgauben muss darauf geachtet werden, dass deren Dachneigung mind. 40° beträgt. Dies kann durch niedrige Fenster und hoch angeordnete Wechsel i.d.R. leicht erreicht werden, wobei die Dachfläche der Gaube deutlich unterhalb des Firstbereiches in die Dachfläche einlaufen soll. Die untere Kante der Gaubenfensterzarge sollte ca. 20 bis 25 cm höher als die Dachlattenoberkante (Lattenflucht) angeordnet werden, um beim Decken das Rohr unter die Fensterzarge schieben zu können. Auf dem oberen Wechsel und der Fensterzarge werden die Gaubensparren nach oben verjüngt, zusammenlaufend befestigt. Durch die Verjüngung der Gaubensparren fügt sich nach der Deckung die Gaubendachfläche optisch besser in die gesamte Dachfläche ein. Anschlüsse der Reetdachdeckung an Dachgauben sind i.d.R. auch auszurunden. Es gilt, die Gaubensparren unter dem Firstscheitelpunkt in die Dachfläche einzubinden, so das die letzten drei Dachlatten nicht unterbrochen werden. Die Gaubenkonstruktionen müssen von Kehlen, Graten, Ortgängen oder anderen Dachgauben so weit entfernt  sein, dass die Gaubendeckung mit einem Abstand von mind. 100 cm in die Dachflächendeckung einbindet. Vor den Dachgauben am traufseitigen Anschluss, ist die letzte, kürzere Decklage mit offener Bindung zu befestigen. Dabei soll der Zwischenraum zwischen den Dachlatten und der unteren Kante des Gaubenrahmens, der um ca. 10 cm verringerten Dicke der Reetdeckung, entsprechen. Die Ausführung der Abdeckung des Anschlusses ist unterschiedlich und kann beispielsweise mit einem Tropfbrett, einer Heidefirstabdeckung oder einem Rohrfirst etc., erstellt werden.

Schleppgaube im Schnitt
(Grafik Alexander Schuster aus dem Buch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“)

Dachfenster werden in aller Regel in Dachgauben verbaut (stehende Fenster), wobei aus technischer Sicht auch der Einbau von liegenden Fenstern möglich wäre. Allgemein wird jedoch dem liegenden Fenster bei Reetdächern ablehnend begegnet, was aus Sicht der Dachharmonie und der weit anspruchsvolleren Ausführungsmethodik durchaus nachvollziehbar ist.

Abschließend einfach noch ein paar Bilder und somit auch weiteren Einblick in das Dachreet. Einige dieser Häuser wurden durch das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® gutachterlich untersucht (Urhebergeschützte Bilder, Kopien nicht gestattet):

Dies war eine kleine Zusammenfassung zum Reetdach. Um eine Vielfaches ausführlicher werden Sie das Reet bzw. Schilf für das Bauwesen in der zweiten, erweiterten Auflage von „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“ kennenlernen. Hier werden Sie mehr als 15 Jahre intensivste Erfahrung und Rechereche zu diesem Baustoff von mir erlesen können und somit erfahren, wozu man das Süßgras Schilf alles nutzen kann und durchaus auch nutzt. Das Reetdach, so viel sei verraten, ist nur ein kleiner Bruchteil des „Ressourcenkuchens“, den die Phragmites australis uns allen anbietet. 😉

Mehr Information zum Buch „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“ finden Sie hier:

>Natürliche und pflanzliche Baustoffe<

Auf das Reetdach bezogen sind u.a. folgende Informationen und Vorgaben (z.T. Quellangaben zum gehabten Text) zu beachten, bzw. zur Beachtung zu empfehlen:

    • DIN 1055 (Lastenannahmen für Bauten)

    • DIN 4102 (Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen)

    • DIN 4108 (Wärmeschutz im Hochbau)

    • DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)

    • DIN 18160 (Hausschornsteine)

    • DIN 18338 (Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten)

    • DIN 18384 (Blitzschutzanlagen)

    • DIN 68800 (Holzschutz im Hochbau)

    • VDE-Vorschriften

    • Fachregeln für Dachdeckungen mit Reet vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks

    • Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks

    • Unfallverhütungsvorschriften

    • Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen

    • VOB

    • Bauaufsichtliche Vorschriften

    • Landesbauordnungen

    • Städte-, Kreis- und Gemeindeverordnungen oder – satzungen

    • Auflagen des Denkmalschutzes

Das sind nun viele Normen und Vorschriften aber auch alle direkt oder indirekt relevant. Für Fragen und auch für Begutachtungen zum Reetdach und natürlich auch zu Wärmedämmmaßnahmen mit Schilfdämmplatten stehe ich Ihnen als geprüfter und DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger selbstverständlich gerne und auch international zur Verfügung.

Bodenbeläge aus Vinyl sind im Grunde günstige moderne PVC-Böden, die häufig Mängel am Produkt und/oder der Verarbeitung aufweisen

Vinyl – Polvinylchlorid 

Eine Überschrift und irgendwie schon gleich eine dicke Lüge! Denn Vinyl, … nein nicht die Schallplatte, sondern der Bodenbelag … auch wenn von der Ferne noch so naturnah aussehend, ist nichts anderes als der „Nickname“ für Polyvinylchlorid und die Abkürzung hierfür wiederum lautet schlicht und einfach PVC. Fakt ist, dass PVC oder auch Weich- bzw. Hart-PVC ein Kunststoff ist, der nur durch spezielle Weichmacher seine hohe Elastizität erreicht – ohne diese wäre PVC ein harter und äußerst spröder Stoff. So spröde wie die Plastikschaufel im Sandkasten, die früher einmal knallrot war und heute, nach Jahren in der Sonne, nur noch irgendwie blassrosa. Einmal auf den Boden gefallen, ist sie kaputt, weil eben die vor Bruch schützenden Weichmacher nahezu vollständig aus dem Material gewichen sind.

Ohne PVC und ohne Weichmacher?

Ergo die Aussage „ohne PVC und ohne Weichmacher“ stimmt somit nicht wirklich. Man hat dem „Kind“ nur einen anderen Namen gegeben, die Haare nach links anstatt nach rechts gebürstet und hofft, mit dem Wörtchen Vinyl-Belag dem üblen Ruf des PVC-Bodens entgegenwirken zu können. Diesen Vorgang nennt man heute auch „Greenwashing“. Ein ehemals stinkendes Produkt erhält einen neuen Namen und eine andere Farbe und schon stinkt es nicht mehr. Wird dem Verbraucher zumindest suggeriert. Im Falle des Vinyl-Belags hat man von der altbekannten Rollenware auf Klickpaneele umgestellt, die auf der Oberfläche das PVC … sorry Vinyl… und darunter eine damit verbundene harte Trägerschicht haben. Das Produkt sieht am Ende fast aus wie ein Laminat, nur ist die Oberfläche weicher (Laminat ist ja mittlerweile auch nicht mehr wirklich gewollt). Als Weichmacher werden einfach bis dato ungelistete bzw. noch nicht verbotene Stoffe genommen. Mit solch Rezepturunterschied begründet man dann wohl auch die „Namensänderung“. Mit dem Wissen, dass die Justiz wesentlich langsamer ist, als die Industrie, läuft das Geschäft ausreichend lang und ausreichend gewinnbringend. Nur wenige der Hersteller haben mittlerweile tatsächlich natürliche Alternativen für die sonst rein synthetisch hergestellten Weichmacher im Test. Ein Hersteller kündigte gar schon einmal an, dass er ab 2012 seine Produktion komplett umstellen wolle und ab dann Weichmacher aus nachwachsenden Rohstoffen nutzt (auf Basis von Zitronensäure). Solche Weichmacher, die auch eine Lebensmittelzulassung haben, und unter anderem in Kinderspielzeug zu finden sind. Aber, dass so einiges eine Lebensmittelzulassung hat, was nun so überhaupt nicht gesund ist und dass es einige zugelassene Spielzeuge gibt, die in Fachkreisen und auch schon darüber hinaus als äußerst kritisch angesehen werden, darüber liest man nicht. Auch wundert es ein wenig, dass, wenn es denn so einfach wäre, nicht gleich alle großen Hersteller Alternativen einsetzen.

Unebenheiten im Untergrund; So kann der Vinyl-Belag nicht eben liegen.

Fakt ist, dass nahezu alle großen Hersteller phthalatbasierende Weichmacher nutzen. Einige weichen mittlerweile auch auf bis dato nicht reglementierte Phthalate wie DIHP (Diethylexylphthalat) aus. Wie oben angedeutet, bis diverse Stoffe reglementiert werden, dauert es sehr lange. Die Mühlen der Kontrollen und Reglementierungen laufen langsam und noch langsamer, wenn große Industrien dahinter stecken. Man erinnere sich nur an diverse Produkte, wie beispielsweise Glyphosat, welches im bekannten Unkrautvernichter Round Up vom Monsanto Konzern steckt. Seit das Produkt auf dem Markt ist, gibt es Kritiker. Seit dieser Zeit weiß man, wie toxisch das Produkt ist. Seit dieser Zeit versuchen Menschen, die zwei Schritte weiter denken, im Sinne der Gesundheit von Mensch und Natur, das Produkt vom Markt zu bekommen. Aber es ist ein Kampf gegen Windmühlen, denn zu viele Menschen verdienen sich hierbei eine goldene Nase.

Bodenbelag aus dem Heimwerkermarkt

Aber nun genügend geschimpft, überlassen wir das weitere Schimpfen anderen und sehen wir uns mal an, wo die Probleme beim Verlegen eines solchen Belages liegen.

Wie der Belag im Detail verlegt werden kann, finden Sie mittlerweile ja auch bei zahlreichen Heimwerkermärkten gut beschrieben und über das Aussehen muss man sicher auch nicht mehr so viel schreiben, denn wie allgemein bekannt, gibt es Vinyl-Beläge mit nahezu unendlicher Oberflächengestaltung, die je nach Hersteller, weit über täuschend echt aussehende Fliesen-, Holz- oder Steinoptik hinaus reicht.

Ist keine Randdehnfuge vorhanden, sind Folgeschäden nicht weit

Alle zwei, drei Monate Mängel

Als Sachverständiger habe ich so grob überschlagen, alle zwei, drei Monate mal einen Fall, zu dem ein Vinyl Bodenbelag leicht bis übermäßig verpfuscht wurde und das schon seit geraumer Zeit. Eigentlich seit man begonnen hat, PVC auf ein „Klicklaminat“ zu kleben und das als Vinyl Belag verkauft. Das mit dem Klick muss nicht sein, es gibt auch welche, die nur zusammengeschoben und verleimt werden und die Verlegevarianten sind natürlich auch schwimmend und verklebt möglich.

Keine oder zu geringe  Bewegungsfugen

Das wohl größte Problem scheint zu sein, dass die Hersteller zu den Bewegungsfugen zwischen aufsteigenden Bauteilen (Wände, Heizungsrohre, etc.) und Bodenbelag über die Jahre die Angaben nach und nach verändert haben. Waren vor einiger Zeit noch 5 mm als Dehnungsabstand in den Verlegehinweisen der Hersteller angegeben, steht da heute nahezu ausschließlich 10 oder 10 bis 15 mm. Das Material dehnt sich mit Temperaturerhöhungen und auch durch Belastung relativ weit. So sind mir schon Beläge vor die Augen gekommen, die auf einer Fläche von ca. 2 m x 1,5 m ihr Volumen im Gesamten und quer zur Verlegerichtung um 15 cm erweitert haben. Natürlich war die Bewegungsfuge am Rand nur zwei bzw. drei mm bis gar nicht vorhanden, aber der Verarbeiter hatte hier auch den zweiten sehr wichtigen Punkt zur Verarbeitung übersehen und zwar das Temperieren des Belags.

Verlegetemperatur

Frisch geliefert sollten die Paneele im Paket nämlich erst einmal auf Verlegetemperatur (in aller Regel 18 bis 20 °C bei einer relativen Luftfeuchte von 40-60%) gebracht werden. Das heißt nichts anderes als, dass man die Ware eine Weile, bestenfalls über Nacht, im Verlegeraum lagert und diesen entsprechend heizt. Als Zusatzangabe ist ab und an das sogenannte Kreuzstapeln empfohlen. Geöffnet werden die Pakete erst kurz vor dem Verlegen. Zur Temperatur des Untergrundes auf dem der Vinyl-Belag aufgebracht werden soll, gibt es äußerst unterschiedliche Aussagen, die von maximal 20°C bis hin zu maximal 40°C reichen.

Auch hier keinerlei Dehnfuge vorhanden, der Vinyl-Belag wellte sich bis zu 20 cm hoch auf

Restfeuchte beim Estrich

Der dritte, auch sehr häufige Fehler, ist das Übersehen der Restfeuchte bei frischem Estrich (Kontrolle der Verlegereife). Wie bei allen Belägen ist der Estrich mit einem CM-Messgerät vorab zu prüfen. Die durchschnittliche, von den meisten Herstellern, genehmigte Restfeuchte zur Verlegung von Vinylböden hängt von der Art des Estrichs ab und kann wie folgt definiert sein:

  • Zementestrich – max. 2,0 CM% (mit Fußbodenheizung max. 1,8 CM%)
  • Anhydritestrich – max. 0,5 CM% (mit Fußbodenheizung max. 0,3 CM%)

Es gibt auch Hersteller, die kurz und knapp bei allem Zementestrichen max. 1,8 CM% und bei allen Anhydritestrichen max.0,3 CM% vorgeben.

Wenn der Untergrund nicht stimmt, kann auch die Ebenheit des Vinyl-Belags nicht stimmen

Untergund

Vinylböden können aber selbstverständlich auch auf andere Untergründe verlegt werden. Wichtig ist nur, dass diese auch trocken sind. Trocken und eben. Die Ebenheit des Untergrundes ist der DIN 18202 (Toleranzen im Hochbau) und hier vor allem aus der Tabelle 3 Zeile 3 (flächenfertige Böden zur Aufnahme von Bodenbelägen) zu entnehmen. Zwischenwerte dieser Tabellenangaben sind der Abbildung 5 selbiger Norm zu entnehmen. Verlassen Sie sich nicht auf die oftmals im Internet publizierten Tabellenwerte, sondern fragen Sie im Zweifel den Bausachverständigen Ihres Vertrauens (selbstverständlich stehe auch ich zur Verfügung, Telefonnummer steht unter diesem Text). DIN Normen ändern sich nämlich alle Nase lang und nicht jeder verfügt über die finanziellen Mittel oder ist gewillt diese zu investieren, um eine DIN aktuell zu halten, sind diese doch selbst in schmaler Ausführung oft teurer als jeder Sachverständigenbesuch.

Hier wellt sich der ganze Boden um ca. 10 cm vor dem Heizkörper auf, da keine Randdehnfugen vorhanden waren.
Selbiger Vinyl-Belag wie oben, hier kleines Wellenreich unter einem Türblatt

Fußbodenheizung

Ist eine Fußbodenheizung unter dem neuen Belag, muss hier selbstverständlich auch die DIN 18353 (in Bezug auf den Heizestrich) und die DIN EN 1264 (für die Fußbodenheizung selbst) eingehalten werden.

Dampfsperre

Zuletzt sei noch ein weiterer relativ häufiger Fehler zu nennen. Nämlich das Vergessen von einer mind. 0,2 mm starken PE-Folie zwischen dem schwimmenden Vinyl-Belag und dem Estrich. Die Hersteller geben dies allgemein bei allen Estrichen vor, insbesondere bei Heizestrichen. Es wird auch angegeben, dass die Stoßbereiche der Folien mindestens 30 cm überlappen sollen (analog bei allen mir bekannten Verlegeanleitungen). Sehr deutliche Angaben zu einer dickeren Folie (Dampfsperre) mit mindestens 1,2 mm Dicke werden oftmals getroffen, wenn der Vinylboden auf einen Untergrund verlegt werden soll, der direkt an das Erdreich grenzt, wie z.B. nicht unterkellerte Räume, aber auch direkt über Kriech- oder Gewölbekeller. Diese Angaben zur Folie bzw. Dampfsperre zählen für die schwimmende Verlegung von Bodenbelägen aus Vinylpaneele.

Verlegeanleitungen

Ganz zum Schluss noch eine verwechselbare Angabe in unterschiedlichen Verlegeanleitungen. Bei Türübergängen wird in aller Regel ein geeignetes Profilsystem empfohlen, das eine Bewegungsfuge (Dehnungsabstand) von mindestens 5 mm zulässt. Diese 5 mm sind ausschließlich bei Türübergängen anzunehmen.

Auch im Laibungsbereich einer Balkontüre muss der Bereich zwischen Wand und Vinylboden eine Dehnung zulassen

Während ich über Türübergänge schreibe, fällt mir noch eine weitere DIN ein, die gerne mal übersehen wird. Der Anschlussbereich zwischen einer Türzarge (bei gewöhnlichen Innenraumtüren) und Fußbodenbelag ist nach DIN 68706 gegen Feuchtigkeit zu schützen, wenn der Bodenbelag feucht gewischt wird. Das feuchte Wischen wird bei einem Vinylbelag völlig normal sein, ergo ist hier entsprechende Maßnahme zu ergreifen.

Sachverständiger 

Wie so oft kommt beim genaueren Betrachten der Verlegsituationen eine ganze Menge an direkt betreffenden oder nur tangierenden Normen aufs Tapet. Auch gibt es noch zahlreiche weitere Verarbeitungshinweise, welche auch von Hersteller zu Hersteller und von Produkt zu Produkt abweichen können, aber dieses Mal möchte ich Sie nicht mit zu viel Text „überladen“.

Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vinyl-Boden haben, rufen Sie, wie etwas weiter oben schon angegeben, einfach direkt im Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® Tel.: 0821 – 60 85 65 40 an. Vergessen Sie nicht, Mängel an solch Belägen haben oft viele Ursachen und ohne diese fachlich richtig darzustellen, werden Sie kaum Erfolg bei etwaigen Schadensersatz- oder Mangelbeseitigungsforderungen haben.

Wir helfen Ihnen gerne!

Weitere nette Fotos von aufgenommenen Mängeln, hier vor allem mangelhafte Sockelausbildung, fehlerhaftes Silikonieren und unzulässige Fugen im Belag:

Schon die Blüten des Färberknöterichs strahlen in kräftigem Ton

Der Färberknöterich (Polygonum tinctorium) gehört zur Familie der Polygonaceae (Knöterichgewächse) und somit zur Ordnung der nelkenartigen (Caryophyllales) innerhalb der bedecktsamigen Pflanzen (Magnoliopsida).

Der Ursprung des Färberknöterichs liegt wahrscheinlich im chinesischen Raum. So wurde belegt, dass bereits im 4. Jhd. n. Chr. der in China genannte Lan nach Japan (dort Ai genannt) importiert wurde. In Zentral- und Osteuropa kommt die Knöterichart verwildert aus den Kulturbeständen vor.

Traditionell werden noch heute u.a. Kimonos in Japan mit einer Paste aus vergorenen Knöterichblättern gefärbt. In Europa ist die Pflanze jedoch lange Zeit nicht bekannt gewesen. Hier spielte der Färberwaid (Isatis tinctoria) bis zur Entdeckung der synthetischen Farbstoffe eine wesentlichere Rolle. Dass der Färberknöterich eine konkurrierende Färberpflanze zum Waid darstellte, war somit auch lange Zeit unbekannt.

Die Pflanze beinhaltet den Küpenfarbstoff Indikan (auch Indican geschrieben). Indikan aus dem Färberknöterich ist ein Glycosid des Indoxyls und kommt natürlich in einigen als Indigopflanzen bezeichneten Pflanzen vor, wie z.B. auch im Färberwaid (Isatis tinctoria) oder Indigofera tinctoria (Indigostrauch). Das Indikan, welches bei diesem Knöterichgewächs ausschließlich in den Blättern vorhanden ist, ist eine farblose, wasserlösliche Verbindung, die durch Enzyme zu gelbem Indoxyl abgebaut wird. Erst durch Oxidation entsteht der blaue Farbstoff Indigo. Die Blätter enthalten ungefähr 3 bis 5 % der Farbvorstufe, was ungefähr das 10-fache des Gehalts an Indigo-Vorstufe im Waid darstellt. In den Stängeln des Färberknöterichs ist allerdings kaum ein Farbstoffgehalt vorhanden, womit auch das wichtigste Qualitätsmerkmal, neben dem Farbstoffgehalt der Blätter, genannt ist. Je weniger Stängelgehalt, desto höher die Qualität. Man kann davon ausgehen, dass beim ersten Schnitt, also der ersten von zwei möglichen Ernten im Jahr, das Blatt-Stängel-Verhältnis ungefähr bei 1:1 liegt, während beim zweiten Schnitt ein Verhältnis von 1:0,5 zu erwarten ist. Aber diese Verhältnisse können auch stark variieren, je nach Erntezeitpunkt. Neben beiden genannten Qualitätskriterien spielt auch die Sauberkeit des Erntegutes eine große Rolle. An den Blättern anhaftender Schmutz findet sich i.a.R. nach der Extraktion im Indigofarbstoff wieder und muss, je nach späterem Einsatz, aufwändig herausgereinigt werden.

Der Färberknöterich gedeiht vor allem in tiefgründigen, feuchten Böden bei guter Nährstoffversorgung. Stauende Nässe oder zu sehr verdichtete Böden sind für den Anbau nicht geeignet. Da die Pflanze wärmeliebend und frostempfindlich ist, sind Anbaugebiete über 500 m NN nicht geeignet.

Die Anpflanzung kann durch direkte Aussaat auf das Feld oder durch eine Vorzucht im Gewächshaus erfolgen. Letztere Methodik kann die Wachstumszeit bis zum Erntezeitpunkt um ca. 14 Tage verkürzen. Zur Kultivierung aus Samengut sollte man speziell in spätfrostgefährdeten Regionen, einen Aussaatzeitpunkt ab Ende April bis Anfang Mai planen. Hierbei hat sich eine Saatstärke von 5 kg/ha, bei einer Saattiefe von 2 bis 3 cm und einem Reihenabstand von 20 bis 30 cm bewährt. Die Aussaat selbst, wird mit der in der Landwirtschaft üblichen Drilltechnik vollzogen. Nach ca. zwei bis drei Wochen sprießen die Pflänzchen aus dem Boden und wachsen bei warmen Mai- und Juni-Temperaturen relativ schnell. Der Färberknöterich wird ungefähr 50 cm hoch und stellt sich mit knotig gegliederten Stängeln dar, an welchen schraubig dunkelgrüne, ganzrandige und lanzettförmige Blätter angeordnet sind. Die Blüte erscheint in Europa von Anfang bis Mitte August in weiß bis rosa blühenden Blütentrauben mit kleinen Einzelblüten. Aus den oberständigen Fruchtknoten geht eine einsamige Nuss hervor.  Wie oben bereits erwähnt, erntet man den Färberknöterich in aller Regel mit zwei Schnitten. Der erste Schnitt sollte hierbei Ende Juli erfolgen und ca. 8 Wochen später der Zweite. Nach der Ernte sollte, damit man einen möglichst hohen Farbstoffgehalt erzielt, das Erntegut sofort, ergo in frischem Zustand, weiterverarbeitet werden. Wobei mit Verlusten auch eine schonende Trocknung bei maximal 40°C möglich ist, um das geerntete Gut später verarbeiten zu können. Der Indigoverlust bei vorheriger Trocknung, im Vergleich zur frischen Weiterverarbeitung, liegt bei ca. 80 bis 90%. Man hat aber den Vorteil, dass man das getrocknete Gut besser durch eine Sieb- oder Windreinigung von den farbstoffarmen Stängeln reinigen kann. Die Frischmasseerträge liegen bei ca. 200 bis 300 dt/ha, was einem ungefähren und theoretischen Indigoertrag von 40 bis 80 kg/ha Reinindigo entspricht. Praktisch und durch die derzeit vorhandene Technologie können hiervon jedoch nur 30 bis 40 % tatsächlich gewonnen werden.

Tatsächlich gibt es in Deutschland zur Zeit keinen bekannten technischen Einsatz für Färberknöterich zur Produktion von Farben, Lacke und Firnisse. Vereinzelt findet man sie in verschwindend kleinem Umfang, noch für die Nutzung zur Färbung von Textilien.

Ein sehr einfaches und zum Eigenversuch geeignetes Verfahren zur Textilfärbung kann wie folgt beschrieben werden:

Die frisch geernteten Äste werden zunächst gewaschen. Nach dem Abtropfen streift man die Blätter von den Stängeln und zerkleinert sie mit einem handelsüblichen Küchenmesser o.ä.. Das zerkleinerte Blattgut wird in kaltem Leitungswasser kräftig geknetet. Während diesem Vorgang wird dem Wasser haushaltsüblicher, farbloser Essig hinzugegeben, womit die Farbvorstufe besser gelöst werden kann. Nach einem Absieben und Ausdrücken und dem erneuten Rückführen und Kneten des Blattgutes im vorhandenen Sud, verändert sich die Flüssigkeit farblich von leuchtendem Grün bis ins Dunkelgrüne fast Braune. In dieser dunklen Flüssigkeit badet man das zu färbende Textil, wie z.B. Seide. Während des Bades verfärbt sich der Stoff zunächst grün. Ist dies geschehen, so nimmt man den Stoff aus dem Färberbad und trocknet ihn möglichst schnell an der Luft (z.B. mit Hilfe eines Wäscheständers). Durch den Sauerstoff oxidiert der Farbstoff und das Textil nimmt ein hellblaue Farbe an. Dieser Färbevorgang kann zur Erreichung einer größeren Farbtiefe und besseren Lichtechtheit mehrmals wiederholt werden. Mehr über pflanzliche Farbstoffe erfahren Sie im Studienbuch von Gerhard Holzmann  „Natürliche und pflanzliche Baustoffe“ ISNB 978-3-8348-1321-3 

Ein Dämmstoff aus Hanf UND Holzfasern mit werksseitig aufgebrachtem Rieselschutz

Dämmstoffe aus Hanf und Dämmstoffe aus Holz, hatten wir hier bereits. Nun mischen wir quasi beides zusammen und erhalten einen Naturdämmstoff, der die vielen Vorteile beider Rohstoffe zusammen bringt und tatsächlich auch von einer Firma im Raum Augsburg exklusiv angeboten wird. Hervorragende Diffusionsfähigkeit, sehr guter sommerlicher Hitzeschutz, relativ hohes Raumgewicht und dem nicht genug, oben drein noch eine Rieselschutzkaschierung, die den Einbau in diverse Bereiche erheblich erleichtert und beschleunigt. Hier sei zu bemerken, dass dies bis dato der einzige Naturdämmstoff ist, der eine aufkaschierte Rieselschutzfolie mit sich trägt.

Die Dämmplatte aus 30% Hanf und 60% Holz enthält die organische Verbindung Ammoniumphosphat als Flammschutzmittel. Hierbei handelt es sich um ein Ammoniumsalz der Phosphorsäure. Ammoniumphosphat ist grundsätzlich in vielen Bauprodukten enthalten und löste hierbei in den letzten Jahren gar teilweise die in diesem Bereich besser bekannten Borate ab. Die Phosphorsäure selbst werden manche von Ihnen als Lebensmittelzusatz mit der Kennung E 338 kennen, hier dann verdünnt als Konservierungs- oder Säuerungsmittel. Neben dem Flammschutzmittel werden dem Dämmstoff zur besseren Stabilität auch ca. 10% Polyester-Stützfasern hinzugemischt.

Das Ergebnis dieser Mischung ist eine setzungssichere, formstabile, elastische Dämmstoffplatte, die als Zwischensparrendämmung, zur Untersparrendämmung, zur Innendämmung vorgehängter Konstruktionen von Außen- und Zwischenwänden, als Dämmung in Holzbalkendecken oder auch zur Dämmung der obersten Geschoßdecke und selbst zur Außendämmung hinter vorgehängten Fassaden einsetzbar ist. Nach DIN 4108-10 wären das die Einsatzbereiche DAD-dk, DZ, DI-zk, WH, WI.zk, WTR. Ergo vielseitig nutzbar und dabei auch äußerst leicht zu handhaben.

Der Zuschnitt der Platten kann mit einem einfachen Dämmstoffmesser, unter Zuhilfenahme einer Metalllatte oder Ähnlichem, erfolgen. Die Latte wird dort auf den Dämmstoff gedrückt, wo man schneiden möchte und mit dem Dämmstoffmesser entlang der Lattenkante geschnitten. Zu beachten wäre, dass für einen fugenfreien Einbau unbedingt ein Einbau-Übermaß von 10 bis 30 mm (ideal 15 mm) zum tatsächlich gemessenen Maß zugerechnet wird. Dieses Übermaß sorgt dafür, dass die einzelnen Platten dicht aneinander gestoßen werden und hier nicht die geringste Wärmebrücke am Stoß entstehen kann. Zudem hält es die Platten fest im entsprechenden Dämmvolumen, bzw. Gefache. Das Dämmprodukt gibt es im Übrigen in 10 unterschiedlichen Dämmstoffstärken, angefangen bei 4 cm bis hin zu 20 cm, wobei die Plattenlängen immer bei 1,20 m liegen. Die generelle Plattenbreite beträgt 57 cm, kann aber auch in 60 cm und 62,5 cm bestellt werden.

Wie eingangs erwähnt, ist dieser Dämmstoff ein Produktangebot von einem Meitinger (Landkreis Augsburg) Unternehmen, zu dem sich einige ehemalige Mitarbeiter der Firma Thermo-Hanf zusammenschlossen. Hierzu zählt auch die Trägerin des Deutschen Umweltpreises Frau Carmen Hock-Heyl. Das Meitinger Unternehmen bietet jedoch nicht nur diese Dämmplatten, sondern auch diverse andere Biobaustoffe wie z. B. Hanftrittschallprodukte, regensichere Unterdeckplatten für die Dachdeckung,  Aufdachdämmungen auf Basis von Holzfasern und sogar diverse Lehmprodukte an.

  • Technische Daten:
  • Rohdichte: 55 kg/m³
  • Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,038 W/(mK)
  • Brandverhalten (Baustoffklasse): E (normalentflammbar)
  • Dampfdiffusionswiderstandszahl: 1-2
  • Spezifische Wärmekapazität c: 2100 J/(Kg K)

Mehr zu Hanf und Holz im Baustoffwesen:

Natürliche und pflanzliche Baustoffe, Gerhard Holzmann et al.

Springer Vieweg Verlag (ehem. BG. Teubner), ISBN 978-3-8348-1321-3

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