Das OLG Karlsruhe hat im Rechtsstreit um eine unter Denkmalschutz stehende Villa in Pforzheim, die der Eigentümer als Kunstprojekt schwarz angestrichen hatte, das Bußgeld von ursprünglich 30.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt.
Der Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Villa in Pforzheim ließ diese 2015 ohne behördliche Erlaubnis auf drei Seiten vollständig schwarz anmalen und machte es so zum Kunstobjekt. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht, leitete die Stadt Pforzheim ein Bußgeldverfahren gegen den Künstler ein, in dem ihn das AG Pforzheim am 27.04.2018 zu der Zahlung von 30.000 Euro verurteilte. (…)
Quelle und Volltext: Juris.de