Grundsteuer: Bundesverfassungsgericht wird das Ende beschließen
Bei der Grundsteuer benutzen Gemeinden veraltete Immobilienwerte. Das Verfassungsgericht wird dem heute ein Ende bereiten. Die schlechte Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat keine durchdachte Alternative parat.
Die Grundsteuer wird aus veralteten Immobilienwerten errechnet. Das Bundesverfassungsgericht wird dem voraussichtlich ein Ende bereiten. Doch wie die Abgabe in Zukunft ermittelt werden soll, ist noch unklar.
Am Dienstag werden die Bundesbürger Zeugen eines seltenen Schauspiels. Gegen Mittag treten in Karlsruhe die Verfassungsrichter in ihren roten Roben in den Gerichtssaal und werden eine Entscheidung fällen.
Das ist natürlich Alltag im Bundesverfassungsgericht, doch dieses Mal gibt es eine Besonderheit: Seit Monaten steht so gut wie fest, was für ein Urteil die Richter fällen werden. Eine Gerichtsentscheidung mit Ansage.
Es geht um die Grundsteuer – eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden mit einem Aufkommen von 13,3 Milliarden Euro im Jahr 2016. Sie wird für Häuser und Grundstücke gezahlt und ist seit Jahren, gelinde gesagt, umstritten. Denn die Steuer wird anhand von Einheitswerten ermittelt, die in Westdeutschland das letzte Mal im Jahr 1964 festgelegt wurden und im Osten im Jahr 1935. Vor dem Zweiten Weltkrieg…..
Quelle und Volltext: Welt.de