„… Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und somit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen … darunter:
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5%,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Es soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Mrd. Euro führen….“
Quelle und Volltext: baulinke.de