Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe.
In seiner Stellungnahme vom 19.10.2018 bittet er deshalb darum, zu prüfen, wie mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des privaten Wohnungsbaus verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen. Die Mietpreisbremse gelte für neu geschaffenen Wohnraum gerade nicht, begründet der Bundesrat seine Prüfbitte. Die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro/m² Wohnfläche allein reiche nicht aus, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. (…)
Quelle und Volltext: juris.de