Günzburg: „…Es ist allgemein bekannt, dass man eine Baugenehmigung benötigt, wenn man ein Haus bauen will. Doch nicht nur im Fall eines Neubaus braucht man eine Genehmigung der Baubehörde. Eine Genehmigungspflicht kann auch bestehen, wenn ein Umbau oder eine Renovierung ansteht. Wo manchmal schnell und mit wenig Aufwand dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden könnte, fühlen sich manche Bauwerber durch immer mehr Richtlinien und Normen gegängelt. Stehen komplizierte, lang andauernde und bürokratische Bauantragsverfahren einer schnellen und unkomplizierten Wohnraumschaffung im Weg?
Ein Eigentümer aus Burgau, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte, kann ein Lied davon singen. Der Hausbesitzer will sein Haus umbauen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das Erdgeschoss seines Hauses war bisweilen gewerblich genutzt, der Mietvertrag läuft im Frühjahr 2023 aus. Die Suche nach einem gewerblichen Nachmieter gestalte sich schwierig, so der Eigentümer. Daher habe er entschieden, aus den rund 160 Quadratmetern Ladenfläche zwei Wohnungen zu machen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de