„…Eine größere Familie, ein platzraubendes Hobby, der Wunsch nach einem Gästezimmer – ein Eigenheim mit Keller bietet eine Reserve für Wohnwünsche. Doch nicht alles, was die Hausbesitzer sich wünschen, darf einfach so umgesetzt werden! Die Mindestanforderungen an Wohnräume im Keller aus der Landesbauordnung sollten eingehalten werden und manchmal ist auch eine Baugenehmigung erforderlich.
So mancher legt einfach mit dem Kellerausbau los und denkt über eine Baugenehmigung gar nicht nach. Das kann später teuer werden und im schlimmsten Fall wird unter Umständen auch ein Rückbau der Wohnräume verlangt. Deshalb sollten sich Eigentümer:innen bei einem geplanten Ausbau des Kellers zu Wohnraum erst informieren….“
Quelle und Volltext: energie-fachberater.de