„…Die deutschen Brandschutzvorschriften für Gebäude und deren Fassadensysteme verlangen vom Planer ein hohes Maß an Spezialkenntnissen. Das trifft auch für die Planung von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden zu, obwohl diese in Fachkreisen brandschutztechnisch als sehr sicher gelten. Besonders mit Fassadenbekleidungen aus Faserzement sind Architekten und Planer hier vor allem im Hinblick auf den baulichen Brandschutz auf der sicheren Seite.
Die Klassifizierung als nichtbrennbarer Baustoff (A2-s1, d0 entsprechend der EN 13501-1) ermöglicht die Realisierung von normkonformen Wandaufbauten zur bauaufsichtlichen Anforderung „nichtbrennbar“. Damit erfüllen Fassadenbekleidungen aus Faserzement sämtliche baulichen Brandschutzanforderungen über alle Gebäudeklassen hinweg, einschließlich Hochhäusern. Sie sind zudem wartungsarm und witterungsbeständig….“
Quelle und Volltext: ausbauundfassade.de