„…Der Brandschutz durch die Feuerverzinkung von Stahlbauteilen wird zur regulären Bauweise in Deutschland. Wer das Feuerverzinken als baulichen Brandschutz einsetzen will, braucht dafür künftig keine Zustimmung im Einzelfall oder Bauartgenehmigung mehr. Die neue Regel gilt schon in drei Bundesländern.
n den letzten Jahren hat sich das Feuerverzinken als effiziente und ökologisch nachhaltige Lösung für den Brandschutz etabliert. Bislang war in Deutschland dafür eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) erforderlich….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de