Brandschaden an Ferienhaus: Mieter haftet nicht!
OLG Rostock, Urteil vom 01.02.2018 – 3 U 94/15
Wird der Brand eines Ferienhauses fahrlässig durch dessen Mieter oder eine zur Nutzung mitberechtigte Person verursacht, erstreckt sich der von der Rechtsprechung angenommene konkludente Regressverzicht des Versicherers des Vermieters auch hierauf.*)
Quelle und Volltext: Ibr-online.de