Koblenz: „…Bei einem Dachstuhlbrand entsteht ein Schaden von 70.000 Euro. Gerade stehen müssen die verantwortlichen Dachdecker dafür nicht – aus vertraglichen Gründen.
Der Fall: Zwei Dachdecker verlegen auf einem Steildach Schweißbahnen, in dem sie diese mit einem Schweißbrenner verkleben. Abends kommt es zu einem Dachstuhlbrand. Der Gebäudeversicherer des Bauherrn kommt für den Schaden auf und nimmt die Dachdecker in Regress, sie sollen rund 70.000 Euro zahlen. Aus Sicht der Versicherung haben sie das Dach nicht ausreichend mit feuerfestem Material geschützt und keine ausreichende Brandwache gehalten.
Das Urteil: Das Landgericht Koblenz weist die Klage ab. Den Dachstuhlbrand hätten die Männer nicht schuldhaft verursacht. Ihnen sei weder Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last zu legen.
Schadensersatzansprüche kämen aber schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich um Schwarzarbeit handelte. Bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind Verträge gemäß § 134 BGB nichtig, sodass aus diesen Verträgen beiderseits keine Ansprüche hergeleitet werden können….“
Quelle und Volltext: handwerk.com