„…Am 1. Oktober 2024 startete das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN), das die soziale Wohnraumförderung und die energetische Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zielgerichtet ergänzt. Im Fokus sind die Begrenzung der Baukosten, die Reduktion von CO2-Emissionen und die Optimierung der Wohnfläche. Damit soll der neue Wohnraum nicht nur bezahlbar, sondern auch klimafreundlicher werden.
Wer die KNN-Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen will, muss nachweisen, dass die Baukostenobergrenze und die Vorgaben zur Flächenbegrenzung eingehalten werden. Zum Start des Programms hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein „KNN-Berechnungstool“ als Excel-Datei veröffentlicht, mit dem die Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC) sowie der Nachweis der Wohnflächenoptimierung durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Für die Einhaltung des Baukostenrahmens wurden die BKI-Baukosten-Datenbanken zugrunde gelegt. Dabei ist die Kostenobergrenze nicht statisch. Sie hängt von verschiedenen projektspezifischen Faktoren ab, u.a. vom Standort, der Art der Beheizung, dem Heizenergiebedarf und dem aktuellen Baupreisindex….“
Quelle und Volltext: bauletter.de