Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt, wann Verbraucherbauverträge nicht möglich sind. Aus 3 Gründen ist das eine gute Nachricht für Handwerker.
Auf einen Blick:
- Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zu Verbraucherbauverträgen gefällt. Demnach liegen solche Verträge nicht vor, wenn Verbraucher bei einem Neubau Bauleistungen einzeln vergeben.
- Handwerker, die nur ein einzelnes Gewerk im Rahmen eines Neubauprojekts erbringen, haben dadurch drei Vorteile. Sie haben zum Beispiel weniger Dokumentationspflichten und können bei Bedarf die Bauhandwerkersicherung fordern.
Seit 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. „Damit wurden verschiedene Vertragstypen neu geschaffen“, sagt Tobias Hullewmann Fachanwalt für Baurecht in Augsburg. Seither gibt es zum Beispiel den neuen Verbraucherbauvertrag, der für Handwerker mit einigen Pflichten verbunden ist. Ein solchen Vertrag schließen Handwerker typischerweise, wenn sie von Verbrauchern mit einem Neubau oder einem erheblichen Umbau an einem bestehenden Gebäude beauftragt werden…“
Quelle und Volltext: handwerk.com