Der Mammut-Prozess um die betrügerische Frankfurter Immobilienfirma S&K muss nicht wieder aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof teilte am 06.09.2019 in Karlsruhe mit, dass er die Revision des zu acht Jahren und sechs Monaten verurteilten S&K-Gründers Jonas K. verworfen hat. Auch das Urteil gegen einen zu sechs Jahren Haft verurteilten Mittäter wurde rechtskräftig. Der zweite, ebenfalls mit achteinhalb Jahren Haft bedachte S&K-Gründer Stephan S. hatte auf eine Revision verzichtet. (…)
Quelle und Volltext: ibr-online.de