„…Krebserzeugendes Asbest ist noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte zu schützen, sind mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die BG BAU bietet dazu einen praxisnahen Leitfaden an.
Seit 1993 ist der Gefahrenstoff Asbest in Deutschland verboten ist, dennoch ist er in vielen Bestandsgebäuden verbaut und kann bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten freigesetzt werden. Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen der BG BAU: „Seit 2015 wissen wir, dass Asbest auch in bis dahin als unverdächtig geltenden Baustoffen, wie Putz, Fensterkitt, Fliesenkleber oder Estrich, enthalten sein kann. Schätzungen zufolge wurden in mehr als 9,4 Mio. Gebäuden in Deutschland asbesthaltige Materialien verbaut…“
Quelle und Volltext: baulinks.de