Deutschland: „…Bereits im April hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. An dem wolle sich die Handlungshilfe für das Baugewerbe orientieren, teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) mit.
Der Arbeitsschutzstandard sei auf das Baugewerbe übertragen worden, um durch die Unterbrechung der Infektionskette die Bevölkerung und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Wenn auf Baustellen mehrere Gewerke gleichzeitig tätig werden, sei laut BG Bau zusätzlich eine Abstimmung der Schutzmaßnahmen zwischen diesen beziehungsweise mit Bauherren, Bauleitung und Baustellenkoordinator vorzunehmen….“
Quelle und Volltext: handwerk.com