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Holzmann-Bauberatung

Sachverständigenbüro für Baumängel und Bauschäden

Anerkannte Bausachverständige
und Baugutachter bundesweit auch für Ihre Region
Tel.: 0821 - 60 85 65 40

DIN EN ISO/ICE 17024 & DEKRA & Architektenkammer
zertifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden
mit 25 Jahren Sachverständigenerfahrung
und einem kompetenten Fachteam

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Beweissicherungsverfahren Schadensregulierung Bausachverständiger

So langsam geht die Bausaison wieder los. Um Sorgen in Bezug auf Schäden durch benachbarte Baustellen zu minimieren, sollten Sie den Zustand Ihres Gebäudes vor den Bauarbeiten sichern lassen und ein Beweissicherungsverfahren beauftragen:

Beweissicherungsverfahren dienen allgemein zur Sicherung von Beweisen, vorzugsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer gewissen Zeit und/oder Maßnahme nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war.

So werden Beweissicherungsverfahren beispielsweise ausgeführt, wenn:

  • Bauarbeiten o.ä. in direkter Nähe Schäden verursachen können
  • Bauschäden und Baumängel festgehalten werden müssen
  • Nachweise für eine Schadensfreiheit geführt werden müssen
  • Schadensentstehungen dokumentiert werden müssen
  • etc.

Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein Grundstück oder einer Straße u.ä. durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u.ä. vor der eigenen Immobilie ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten…….

Quelle und Volltext: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®

 

 

 

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