„…Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretener Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen, mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein Grundstück oder einer Straße u. Ä., durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u. Ä. vor der eigenen Immobilie, ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten.
Neben den genannten juristischen Umständen ist es aber auch oft schwer, einen Altschaden im Nachhinein, als Altschaden oder einen Neuschaden im Nachhinein, als Neuschaden zu erkennen. So werden Beweissicherungsverfahren nicht nur von Privatpersonen beauftragt, sondern auch von den Unternehmern, die die Bauarbeiten ausführen oder deren Beauftragenden…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberarung.de

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