„…Ein typisches Baugutachten zu Bauschäden und Baumängeln gilt natürlich auch als eine Beweissicherung, jedoch ist es aufgrund einer Vielzahl von eingetretenen Schäden, langwierigen und vor allem finanziell belastenden juristischen Auseinandersetzungen, mittlerweile Usus, ein Beweissicherungsverfahren anzustrengen, bevor in der Nachbarschaft gebaut wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Abrissarbeiten, größere Sanier- oder Neubauarbeiten in Bezug auf ein Gebäude, ein Grundstück oder einer Straße u. Ä., durchgeführt werden. Ergo auch bei Straßenbau- und/oder Kanalarbeiten u. Ä. vor der eigenen Immobilie, ist die Beauftragung eines Beweissicherungsverfahrens anzuraten….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de