„…Die Beweissicherung vor Baubeginn als Bauzustandsdokumentation steht in Abgrenzung zum gerichtlichen »Selbstständigen Beweisverfahren«. Letzteres ist ein gerichtliches Verfahren im Zivilprozess, dass dem eigentlichen Hauptsacheverfahren vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Zustandsdokumentation zu gewährleisten, wenn die unter Umständen lange Verfahrensdauer den Verlust von Beweismitteln befürchten lässt.
Bei der Beweissicherung vor Baubeginn handelt es sich um eine Zustandsdokumentation von baulichen Anlagen und Freiflächen im Umkreis von Bautätigkeiten, um durch chronologische Zuordnung der Feststellungen späteren Beweisschwierigkeiten infolge etwaiger Veränderungen zu begegnen….“
Quelle und Volltext: bausv.online