Illertissen: „..Mit zwei Bauthemen aus Klosterbeuren hat sich der Marktgemeinderat Babenhausen jetzt befasst. Erst nachdem die für die Erstellung eines überdachten Abstellplatzes notwendige Hangabgrabung bereits durchgeführt wurde, hat der Besitzer eines Grundstücks im Außenbereich von Klosterbeuren den notwendigen Bauantrag eingereicht. Da das Vorhaben bereits zuvor verwirklicht wurde, verwehrte der Marktrat die Genehmigung. Deshalb habe der Bauherr den Antrag zurückgezogen, informierte Bürgermeister Otto Göppel.
Jetzt beantragte der Bauherr den Rückbau der vorhandenen Betonsteinmauer sowie die Errichtung von Stützmauern, die die erfolgte Hangabgrabung sichern sollen. Laut Aussage des zuständigen Planers sei ein Rückbau der Abgrabung aus statischen Gründen nicht zu empfehlen. Denn trotz fachgerechter Verdichtung bestehe bei einer Wiederherstellung des Hangs bei Starkregen die Gefahr einer Unterspülung und einer unkontrollierten Abtragung des wieder aufgeschütteten Materials. Aus diesem Grund sollen die Betonsteinmauern abgebaut und der abgegrabene Hang durch den Einbau von Sicherungsmaßnahmen gestützt werden….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de