Ein Altbau ist nicht unbedingt direkt bezugsfertig. Außerdem muss er in vielen Fällen energetisch auf einen modernen Standard gebracht werden – so sieht es der Gesetzgeber vor.
Genauer gesagt: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor. Die Hauskäufer müssen dafür also schon von Anfang an Extra-Kapital einplanen.
Heizungsmodernisierung:
Eine Austauschpflicht trifft Öl- und Gas-Standardheizkessel. Sie müssen grundsätzlich ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. (…)
Quelle und Volltext: https://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-beim-kauf-von-altbauten-drohen-nachruestpflichten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190114-99-551498