„…Wer ein Bestandsgebäude kauft, sollte die Verkäufer unbedingt nach den Plänen, Berechnungen und der Baugenehmigung des Hauses fragen; diese möglichst vor dem Kauf einsehen und sich beim Kauf auch aushändigen lassen, empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Auch wenn kein Rechtsanspruch auf diese Unterlagen besteht, zahlen sich die in den Unterlagen enthaltenen Informationen für die neuen Eigentümer aus. Denn auch Bauämter archivieren längst nicht mehr alle Pläne und Genehmigungen. Mitunter sind die dort liegenden Akten aufgrund ihres altersbedingt schlechten Zustands schlichtweg nicht mehr nutzbar. So kann es sein, dass für ein Objekt keine Unterlagen mehr greifbar sind. Auf jeden Fall sollte sich der zukünftige Eigentümer beim örtlichen Bauamt nach Dokumenten erkundigen. Kann er anhand der alten Baugenehmigung belegen, dass die Immobilie ordnungsgemäß errichtet wurde, erspart er sich die gegebenenfalls geforderte und in jedem Fall aufwändige und kostspielige Nachgenehmigung des Gebäudes….“
Quelle und Volltext: bauen.com