Bayern: „..Das Bayerische Bauministerium informiert in einem aktuellen Schreiben über den klimasensiblen Umgang mit Niederschlagswasser in der Bauleitplanung. Dabei wird insbesondere auf klimabezogene Festsetzungen im Bebauungsplan betreffend den Umgang mit Niederschlagswasser (u.a. „Zisternenpflicht“) sowie die Ermittlung der Grundfläche in Bezug auf „Steingärten/Schotterflächen“ eingegangen…“
Quelle und Volltext: bayika.de