Deutschland: „…Vom reduzierten Mehrwertsteuersatz können Privatkunden noch bis Ende dieses Jahres profitieren – das gilt auch für Bauprojekte, bei denen die Abnahme noch 2020 erfolgt. Von 2021 an werden dann wieder 19 Prozent fällig – also 3 Prozentpunkte mehr als bislang. Doch was gilt rechtlich bei der Mehrwertsteuer, wenn es zu Bauzeitverzögerungen kommt und das Werk – anders als geplant – doch nicht mehr 2020 fertiggestellt werden kann?…“
Quelle und Volltext: handwerk.com