1. Die Einhausung einer zu DDR-Zeiten formell illegal errichteten Terrasse bzw. das Verschließen der Öffnungen eines so entstandenen Wintergartens mit Fenstern führt zu einer Flächenerweiterung, die die Verfestigung einer Splittersiedlung bewirkt.
2. Der Grundstückseigentümer ist beweispflichtig für die Behauptung, eine formell illegale Baumaßnahme vor dem nach der Baumaßnahme vor dem nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO maßgeblichen Stichtag 01.08.1985 erbracht zu haben.
3. Der Beweis muss zur vollen Überzeugung des Gerichts erbracht werden.
4. Restzweifel gehen zu Lasten des Eigentümers und verhindern einen Eingriffsschutz nach der DDR-BevölkerungsbauwerkeVO.
Quelle und Volltext: ibr-online.de