In ihrer Antwort (Bundestags Drucksache 19/7047) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion führt die Bundesregierung elf Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene auf, die sich aufgrund von Lärmschutzklagen Betroffener verzögert haben. Im Bereich der Bundeswasserstraßen sind laut Bundesregierung Verzögerungen von Bauprojekten des Bundesverkehrswegeplans durch Lärmschutzklagen nicht bekannt. Was den Bereich Straße angeht, so liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge dazu „keine statistisch auswertbaren Daten“ vor, weil nämlich die Länder die Bundesfernstraßen gemäß Artikel 85 und 90 Grundgesetz in Auftragsverwaltung planen, bauen, erhalten und betreiben. (…)
Quelle und Volltext: Baulinks.de