Deutschland: „…Bei Bauleistungen für den Bund sind Preisgleitklauseln in den Verträgen seit dem 25. März Pflicht. Der entsprechende Erlass von Bundesbauministerium und Bundesverkehrsministerium gilt zunächst bis zum 30. Juni. Die Klausel zur Preisgleitung soll die sprunghaften Preissteigerungen für Bitumen, Stahl und weitere Baustoffe in Folge des Ukraine-Kriegs gerechter zwischen Auftragnehmer und öffentlichem Auftraggeber aufteilen.
Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen die Probleme mit Lieferengpässen und unkalkulierbaren Preissteigerungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden. Danach sollen neue Verträge mit Preisgleitklauseln enthalten, die eine Anpassung an die Marktentwicklung ermöglichen. Auch in bestehenden Verträgen sollen die Preise „im Einzelfall“ nachträglich angepasst werden können….“
Quelle und Volltext: bi-medien.de