„…Der Bauherren-Schutzbund setzt sich für eine grundlegende Reform des Bauträgervertragsrechts ein. Beim Kauf von Wohnimmobilien vom Bauträger seien Verbraucher nur unzureichend geschützt.
Anlässlich des Internationalen Verbrauchertages am 15. März fordert der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) eine grundlegende Reform des Bauträgervertragsrechts. Der Verbraucherschutz beim Kauf von Wohnimmobilien vom Bauträger sei unzureichend – mit teils gravierenden Folgen für die Käufer. Eine neue Bundesregierung müsse daher dringend handeln und den Schutz der Verbraucher bei verschleppten Bauträgergeschäften deutlich verbessern.
„Wer heute eine Immobilie vom Bauträger kauft, geht enorme finanzielle Risiken ein ohne ausreichende rechtliche Absicherung“, kritisiert BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Hintergrund ist die besonderen Vertragsgestaltung: Beim Bauträgervertrag kaufen Verbraucher Haus oder Wohnung inklusive Grundstück direkt vom Bauträger, Bau und Grundstückskauf sind in einem Vertrag gebündelt. Beim privaten Hausbau auf eigenem Grundstück gehört das Grundstück dem Bauherrn, der selbst ein Bauunternehmen beauftragt. Dabei gilt ein besserer Verbraucherschutz, etwa mit Rücktrittsrechten bei Insolvenz. Diese fehlen beim Bauträgervertrag weitgehend….“
Quelle und Volltext: haustec.de