Bauteilöffnung des Gerichtssachverständigen: Wann ist er hierzu richterlich anzuweisen?
LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.08.2017 – 6 OH 22/16
Nur wenn die Durchführung der für die gerichtliche Begutachtung erforderlichen speziellen Bauteilöffnung den Einsatz besonderen gutachterlichen Fachwissens und/oder spezifischer sachverständiger Kenntnisse voraussetzt, kann der gerichtliche Sachverständige richterlich zur Vornahme dieser Maßnahme angewiesen werden.
Quelle und Volltext: Ibr-Online.de