München: „..Zweite Schlappe für die Stadt und die Investoren im Streit um den geplanten Neubau eines „Motel One“ an der Schillerstraße 3: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den bereits in erster Instanz vom Verwaltungsgericht München verhängten Baustopp bestätigt. Die Betreiber des im Nachbarhaus gelegenen Hotels „Schiller 5“ waren vor Gericht gezogen, um gegen eine wasserrechtliche Erlaubnis vorzugehen, die das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) den Bauherren von Concrete Capital, einem Münchner Immobilienunternehmen, erteilt hatte. Mit dieser Erlaubnis hätten die Investoren, die für „Motel One“ direkt am Hauptbahnhof ein siebengeschossiges Gebäude mit 269 Zimmern und zehn Werkswohnungen planen, Grundwasser aufstauen dürfen. Die Nachbarn befürchteten Wasserschäden an ihrem Gebäude…“
Quelle und Volltext: sueddeutsche.de