„…Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel (variierend, je nach Klientenwunsch und Nötigkeit), in aller Regel folgende Tätigkeiten:
Die gutachterliche Aufnahme des Schadensbildes, mitunter zur Beweissicherung, Ermittlung der Schadensursache und des Schadensverursachers, Hinweise zur Schadensvermeidung, Maßnahmen und Kosten der Instandsetzung…“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de