„…Schon bei der Suche nach dem passenden Bauplatz führt kaum ein Weg am Baurecht vorbei. Denn viele verschiedene Rechte können die Gestaltungsfreiheit des Bauherrn erheblich einschränken. Der Carport direkt neben dem Haus könnte noch so praktisch sein – ist genau an dieser Stelle laut Grundbuch bereits eine Abstandsflächenübernahme eingetragen, kann er nicht gebaut werden. Zudem unterliegen viele Grundstücke dem Bebauungsplan der Gemeinde – der setzt oft weitere Grenzen, etwa zur Anzahl der Geschosse oder der Dachform. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Bauvorhaben auch bewilligt wird, dem kann es helfen, eine Bauvoranfrage zu stellen. So lässt sich bereits im Vorfeld klären, ob sich alles baulich verwirklichen lässt. Der Baugenehmigung steht dann nur noch wenig im Wege.
Doch auch beim Abschluss des Bauvertrages ist wichtig, welche Vereinbarungen darin getroffen werden. Wer später bei der Bauabnahme Schäden übersieht, muss wissen, ob und wie er seine Recht einfordern kann….“
Quelle und Volltext: bauen.de