Bad Tölz/München: „…Es ist eine an Verwicklungen reiche Geschichte: Rund um das Bauprojekt „Zweiklang“ im Tölzer Badeteil lief behördlicherseits vieles recht unglücklich. Der große Streitpunkt dabei ist, ob die dortigen 25 Wohneinheiten in zwei Häusern nun als Eigentumswohnungen verkauft werden dürfen oder nicht. Entscheidend dafür ist die Frage der Rechtmäßigkeit einer Satzung aus dem Jahr 1994.
Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist: Die Stadt Bad Tölz möchte nicht, dass an der Schützenstraße noch mehr teure Eigentumswohnungen entstehen, die im Zweifelsfall von Auswärtigen als Zweitwohnungen erworben werden und schlimmstenfalls sogar den Großteil des Jahres leer stehen. Gerade hier im Herzen des Badeteils in unmittelbarer Nachbarschaft des ehemaligen Alpamares möchte man schließlich den Tourismus wieder voranbringen….“
Quelle und Volltext: merkur.de