Augsburg: „….Auch wenn ein optischer Mangel in aller Regel nur subjektiv zu bewerten ist, so führt eine nachvollziehbare Erläuterung zur Entstehung und den zu erwartenden Beeinträchtigungen oftmals zu den gewünschten Erfolgen. Technische Mängel sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und sonstigen, für die Branche relevanten Regelwerken und Verordnungen zu bewerten. Dazu zählen neben den fachspezifischen Normungen, Gesetzen und Verordnungen auch Fachregeln und Merkblätter von wissenschaftlichen Vereinigungen und Industrieverbänden sowie Verarbeitungsvorgaben der Hersteller….”
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de

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