Wer eine Wohnung vom Bauträger kauft, sollte auf eine Bauabnahme bestehen. Dadurch können spätere hohe Instandhaltungskosten vermieden werden.
Berlin. Jeder, der eine Wohnung vom Bauträger kauft, hat das Recht auf die Bauabnahme. Darauf macht der Bauherren-Schutzbund (BSB) aufmerksam. Käufer können dabei sowohl Mängel in ihrem Wohnraum als auch in gemeinschaftlichen Bereichen, zum Beispiel dem Treppenhaus, geltend machen. (…)
Quelle und Volltext: waz.de