Autor(-en): Olaf Buehler Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Fachanwälte mbB
Deutschland:
„..1.2. Unterscheidung Bauschaden und Baumangel
Ein falsch gedecktes Dach, im Kellergeschoss Wasser, Risse und Abschürfungen im Parkettboden oder Einkerbungen im Putz. Wer sich sein Bauvorhaben –egal in welcher Größe- verwirklicht, der sollte sich keiner allzu großen Zuversicht hingeben. Baumängel sind nicht nur die Ausnahme, sondern leider Standard. Wer Bauherr ist, benötigt ein gutes Nervenkostüm. Wenn die Handwerker gehen, bleiben oft Schäden oder Mängel zurück. Bei den Begriffen Bauschaden und Baumangel ist jedoch Vorsicht geboten. Diese beiden Begriffe werden oft nicht deutlich auseinandergehalten, sie müssen klar differenziert betrachtet werden. Im Einzelfall, gerade vor Gericht, kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob es sich um einen Baumangel oder Bauschaden handelt. Dies soll folgend anhand von Definitionen und Beispielen verdeutlicht werden.
Der Jurist verwendet den Begriff Bauschaden in der Regel nicht, sondern die Begriffe „Mangel des Werks“ und „Bauwerksmangel“…
1.2.1. Der Bauschaden
Bauschäden sind die Folge eines Baumangels bzw. einer nicht zu erwartenden Einwirkung auf das Gebäude/auf den langzeitigen Gebrauch. Gemeint ist der sogenannte Verschleiß aus Abnutzung bzw. Alterung und Witterung. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem Bauschaden um eine Situation, wenn sich der Zustand von einem Gebäude oder einem Gebäudeteil verschlechtert. Bauschäden entstehen durch falsche Nutzung, höhere Gewalt, übermäßige Belastungen, Verschleiß oder eben auch durch einen Baumangel. Ein Bauschaden kann aber auch durch veraltete Bauweisen entstehen, die heute nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. Als Beispiele sind Dämmung der Außenwände oder Abdichtungen der Kellerwände vorrangig zu benennen.
Beispiele für typische Bauschäden:
Schimmelwachstum
Rissbildungen
Verfärbungen von Fassaden oder Gehwegen
Klemmende Türen
aufreißende Silikonfugen
Pilzwachstum
Auch kleine Beschädigungen beispielsweise an der Fassade oder dem Dach eines Bauwerks können langfristig zu Schäden in der Substanz führen….“
Quelle und Volltext: brennecke-rechtsanwaelte.de