Augsburg: „…Baumängel können viele Ursachen haben und müssen auch nicht wirklich immer vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit geschehen. Grundsätzlich arbeiten Handwerker mit ihren Händen und wer mit eben diesen ein Werk erstellt, dem kann durchaus auch mal ein Fehler unterlaufen. Wird dieser Fehler umgehend behoben und entstehen dem Besteller dabei keine Nachteile, so wäre es unsinnig hier auch noch zu streiten.
Ist es aber so, dass der Vertragspartner keinerlei Einsicht zeigt und daraus tatsächlich ein Mangel mit negativer Folgewirkung für den Besteller resultiert, so sollte selbiger handeln. Hierbei spielen dann der Rechtsanwalt und der Sachverständige des Fachgebietes eine wichtige und vor allem auch entscheidende Rolle. Wen man davon zuerst konsultiert, hängt aber auch ein wenig von dem Baumangel selbst ab.
Nicht selten kommt es in meiner beruflichen Praxis vor, dass zunächst ich als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden beauftragt werde, um festzustellen, ob denn überhaupt ein Mangel vorliegt, welche Kosten zur Beseitigung entstehen und ob etwaige Folgeschäden zu erwarten sind. Kurzum, ob es sich rentiert zu streiten oder ob man lieber selbst in die Hände spuckt und nachfolgend seine Ruhe haben kann.….“
Quelle und Volltext: Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung®