„….Baumängel können viele Ursachen haben und müssen auch nicht wirklich immer vorsätzlich oder aus Nachlässigkeit geschehen. Grundsätzlich arbeiten Handwerker mit ihren Händen und wer mit eben diesen ein Werk erstellt, dem kann durchaus auch mal ein Fehler unterlaufen. Wird dieser Fehler umgehend behoben und entstehen dem Besteller dabei keine Nachteile, so wäre es unsinnig, hier auch noch zu streiten.
Ist es aber so, dass der Vertragspartner keinerlei Einsicht zeigt und daraus tatsächlich ein Mangel mit negativer Folgewirkung für den Besteller resultiert, so sollte selbiger handeln….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de
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