Augsburg, Bayern, Deutschland: „..Bei dem Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® erhalten Sie alle Arten von Baugutachten in Bezug auf Bauschadenbewertungen auch mit dem DEKRA-Siegel (sodann erstellt von dem Sachverständigen Holzmann), das bedeutet, dass Sie hier Sachverständigengutachten in überwachtem (zertifiziertem) DEKRA-Standard erhalten, die anerkannt sind. Die Zertifizierung wird regelmäßig aktualisiert.
Baumängel (Sachmängel) sind, sehr allgemein beschrieben, Verstöße gegen die vereinbarte Beschaffenheit (Beschaffenheitsvereinbarung) eines Bauwerks, welche typischerweise in einer Leistungsbeschreibung oder den Bauplänen enthalten und vereinbart wurde. Je nach Vertragsart kann der Mangelbegriff entweder nach BGB und/oder auch nach VOB definiert sein. Allgemein zielen beide Vorgaben auf die Beschaffenheit und die vertraglich vereinbarte Nutzungsmöglichkeit ab.
Grundsätzlich hat der Auftraggeber das Recht auf eine Nacherfüllung bzw. eine Mangelnachbesserung. Im Gegenzug hat aber auch der Auftragnehmer das Recht, seinen Fehler nachzubessern.
Baumängel können beispielsweise aufgrund folgender Fehler entstehen:
Planungsfehler
Bauüberwachungsfehler
Ausführungsfehler
etc….“
Quelle und Volltext: holzmann-bauberatung.de