Deutschland: „…Eine Vielzahl der Maßnahmen, die die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden verbessern sollen, setzt an der Gebäudehülle an. Zur Vermeidung konvektionsbedingter Feuchteschäden ist es dabei sehr häufig erforderlich, die bestehende Luftdurchlässigkeit des Bestandsgebäudes sehr deutlich zu reduzieren. Das erfolgt durch den Einbau luftdichter Schichten, die Herstellung konvektionsdichter Anschlüsse an Öffnungsbauteile, Erneuerung und Austausch alter, nicht zugluftdichter Öffnungsbauteile oder aber – insbesondere bei Baudenkmalen – durch Aufarbeitung und Ertüchtigung derselben, was ebenfalls zu deutlich dichteren Fensterkonstruktionen führt.
Die Dauerhaftigkeit von Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der weitgehenden Reduzierung der Luftdurchlässigkeit eben dieser Hüllflächen. Infolge dieser Reduzierung kommt es in der Innenraumluft der im Hinblick auf ihre Energieeffizienz verbesserten Gebäude zur Aufkonzentration luftgetragener Schadstoffe, da diese nicht mehr wie vorher über die Undichtheiten des Baukörpers ausgetragen werden….“
Quelle und Volltext: bausv.online