Augsburg: „..Sie glauben, dass Sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung das Recht erworben haben, über ihre vier Wände innen und außen komplett selbst zu bestimmen? Dann irren Sie sich. Andere haben mitzureden.
Umbauen, anbauen, sanieren: Wer so ein Vorhaben in oder an seinem Einfamilienhaus umsetzen möchte, muss in der Regel nur bei der zuständigen Baubehörde um Erlaubnis bitten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind bauliche Veränderungen sehr viel schwieriger umzusetzen. Immerhin wollen auch die Miteigentümer mitreden, wenn einer der Eigentümer etwas umgestalten möchte, von dem alle betroffen sein könnten – und sei es nur optisch.
Bei einer WEG ist zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum zu unterscheiden. Zum Gemeinschaftseigentum gehören grundsätzlich alle Gebäude- und Grundstücksteile, die die Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam nutzen und von denen jedem Eigentümer nur ein Teil gehört – etwa das Treppenhaus, das Dach, die Fassade, aber auch Kabel und Leitungen….“
Quelle und Volltext: augsburger-allgemeine.de