„…Damit das Baulandmobilisierungsgesetz kein „zahnloser Tiger“ bleibt, müssen die Bundesländer jetzt entsprechende Rechtsverordnungen erlassen. Die Wohnungsnot insbesondere in Metropolen, Groß- und Universitätsstädten erfordert schnelles Handeln, damit das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung entfalten kann, bezahlbaren Wohnraum bezahlbar zu halten,“ erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes.
Nach kontroversen Vorberatungen innerhalb der Regierungskoalition hat der Bundestag das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) beschlossen, das seit 22. Juni 2021 in Kraft ist. Durch das Gesetz wurde das sogenannte „Umwandlungsverbot“ neu in das Baugesetzbuch eingefügt (§ 250 BauGB). Durch diese Neuregelung soll unter anderem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden und daher grundsätzlich nur nach Genehmigung durch die Kommune erlaubt sein, um die in diesen Wohnungen lebenden Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen….“
Quelle und Volltext: mieterbund.de