Fischbachau: „…Das Ansinnen steht seit dem Grundsatzbeschluss Ende Oktober vergangenen Jahres fest: Wenn die Gemeinde Fischbachau neues Bauland im Außenbereich ausweist, kann sie die Hälfte der Planungsfläche zum Baulanderwartungspreis kaufen. Mit der Absicht, die Grundstücke dann für 50 Prozent des Bodenrichterwerts an Einheimische zu veräußern, die auf dem freien Markt keine Chance auf bezahlbaren Wohnraum haben. Wie berichtet, hatte vor allem dieser Zwischenerwerb für hitzige Diskussionen im Gemeinderat gesorgt. Jetzt stand das Thema wieder auf der Tagesordnung. Diesmal aber ging es um die Details für die praktische Umsetzung des Grundsatzbeschlusses….“
Quelle und Volltext: merkur.de