Und wieder Baulärm: Minderung nicht gerechtfertigt und Kündigung droht!
LG Berlin, Urteil vom 14.06.2017 – 65 S 90/17
1. Straßenbauarbeiten in der Innenstadt Berlins, die zu zeitweilig erhöhten Lärmbelastungen führen, stellen jedenfalls dann, wenn sie sich in den üblichen Grenzen halten, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel dar.
2. Zahlt der Mieter über ein Jahr lang unberechtigt eine verminderte Miete, weil er irrtümlich glaubt, zur Minderung berechtigt zu sein, kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
Quelle und Volltext: Ibr-online.de