Deutschland: „.. Kommen auf der Baustelle Menschen zu Schaden, springt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein.
Auf einer Baustelle kann vieles schiefgehen. Zahlen muss in den meisten Fällen der Bauherr. Eine spezielle Haftpflichtversicherung kann hier helfen.
Ein Baugerüst stürzt auf das Auto des Nachbarn, ein Kind fällt in die Baugrube oder ein Ziegel löst sich im stürmischen Wind und verletzt eine Fußgängerin – die Gefahren auf Baustellen sind umfangreich.
Dafür haften muss am Ende der Bauherr. Daher tut er gut daran, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wir erklären, was damit versichert ist, worauf Sie beim Abschluss achten sollten und wie viel die Absicherung kostet.
Was deckt eine Bauherrenhaftpflicht ab?
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Bauherren und -frauen gegen sämtliche Schäden ab, die in der Bauphase von ihrer Baustelle und ihrem Grundstück ausgehen. Das betrifft beschädigte Gegenstände genauso wie verletzte Personen und Vermögensschäden, die sich daraus ergeben. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet dann Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Wichtig: Bauherr sind Sie nicht nur, wenn Sie etwas neu bauen. Auch der Umbau oder die Renovierung von Bestandsimmobilien sind Baumaßnahmen, bei denen Sie für mögliche Schäden haften. Die Versicherung sollten Sie noch vor dem ersten Spatenstich abschließen.
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich aber nur, wenn Sie Dritte damit beauftragen, den Bau zu planen, zu leiten und auszuführen, also zum Beispiel ein Bauunternehmen. Er gilt in der Regel für bis zu zwei Jahre und endet danach automatisch. Sie können die Laufzeit aber meist auf Anfrage verlängern. Die Versicherung läuft grundsätzlich aus, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind…“
Quelle und Volltext: t-online.de