English version below
Die Sachverständigengutachten und sonstigen Schriftsätze des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® werden nach den Qualitätsmaßstäben der DEKRA Deutschland und der international gültigen ISO/ICE 17024-Norm erstellt und sind damit für alle Einsatzzwecke ob im privaten Bereich oder vor Gericht anerkannt. Jedes Gutachten des Hauses wird vom Inhaber, Herrn Gerhard Holzmann, selbst DIN EN ISO/ICE 17024 zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung geprüft (falls nicht selbst geschrieben). Die Gewichtung der DIN EN ISO/ICE 17024 Zertifizierung entspricht der (deutschen und österreichischen) „öffentlichen Bestellung und Vereidigung“. Schriftsätze sind damit auch mit einem Rundstempel versehen (Siehe auch § 36a der Gewerbeordnung).
Privatgutachten
Ein Privatgutachten ist im Sinne des Wortes ein von privater Seite beauftragtes Gutachten. Was jedoch nicht heißt, dass ein Privatgutachten nicht auch von Unternehmern beauftragt werden kann. Der Wortbestandteil „Privat“ besagt vielmehr, dass es im Gegensatz zu einem Gerichtsgutachten, nicht von einem Gericht beauftragt wurde. Privatgutachten werden von allen Arten von Sachverständigen gefertigt.
Die Beauftragung eines Privatgutachtens durch einen am Bau Beteiligten wird genutzt um beispielsweise:
- Die Vorbereitung des Bauprozesses zu prüfen
- Die Ausführung während dem Bauprozess zu prüfen
- Baumängel und Bauschäden aufzunehmen und zu beurteilen
- Versicherungsschäden aufzunehmen und zu bewerten
- Wohnungen und Gebäude vor dem Kauf auf deren Zustand zu prüfen
- Um Streitigkeiten jeglicher Art am und zum Bau außergerichtlich lösen zu können
- etc.
Abhängig ist eine solche Aufgabenstellung grundsätzlich von dem fachlichen Bildungsstand des Sachverständigen. Die Berufsbezeichnung Sachverständiger, Gutachter, Bausachverständiger, Baugutachter oder etwaige andere Wortkombinationen dieser Art sind nicht geschützt und unterliegen keinem Ausbildungsstandard. Es gibt zwar diverse Angebote für die Sachverständigenausbildung, welche von den unterschiedlichsten Sachverständigenverbänden, aber auch Prüfinstituten wie TÜV oder DEKRA angeboten werden, allerdings sind diese nicht darauf ausgelegt, fundiertes Fachwissen aus dem Berufsbild (z.B. Maurer, Stuckateur, Zimmerer oder dem gewerksübergreifendem Ingenieurwesen) zu vermitteln. Es geht bei solchen Kursen ausschließlich darum, wie man ein Gutachten erstellt, welche Inhalte es haben sollte und wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sachverständige aussehen. Manche dieser Kurse beinhalten auch Einführungen zu Messtechniken u.ä.
Die wesentliche Qualifikation des Fachbereiches ist über die traditionelle Berufsausbildung (Lehre, Meisterschule) oder einem Studium (Dipl. Ing., Bautechniker etc. ) zu erlangen und das wichtige Wissen am Ende einzig über die Berufserfahrung in eben diesem Berufsbild. Insofern ist es völlig egal ob der private Sachverständige einen Kurs beim TÜV, bei der Dekra, dem Bundesverband der Bausachverständigen, dem Europaverband der Gutachter oder wie auch immer sich solch Anbieter nennen, belegte, um einen Stempel und ein Zertifikat zu erhalten, die berufliche Ausbildung steht vor allem.
Die berufliche Ausbildung und Erfahrung spiegelt sich dann auch im Sachverständigengutachten wider. Ist ein fundiertes und umfassendes Wissen des Sachverständigen vorhanden, wird das Privatgutachten entsprechende Qualität aufweisen
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet Privatgutachten zu Bauschäden und Baumängeln. Der Sachverständige wurde geprüft durch den Bundesverband Deutscher Sachverständiger im Handwerk. Die berufliche Qualifikation wurde erreicht durch eine abgeschlossene Handwerksausbildung, Meisterschule und Ingenieurstudium sowie einer mittlerweile umfangreichen Liste von Weiterbildungen.
Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten im Sinne des Wortes ist ein vom Gericht beauftragtes Gutachten.
Gerichten wird empfohlen, bei Gerichtsgutachten auf den Fundus von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zurück zu greifen, sind jedoch dazu nicht verpflichtet. Das Gericht kann gar die Parteien dazu auffordern, Personen zu bezeichnen, die geeignet sind als Sachverständige vernommen zu werden. Es ist also keinerlei Zwang und Nötigkeit vorhanden, dass für strittige Verfahren vor Gericht eine bestimmte Art von Gutachter zu verpflichten wäre. Einzig die Kompetenzen, die fachliche und manchmal auch die persönliche Eignung sind hier vorrangig. Mehrere höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshofes geben sogar vor, das Sachverständigengutachten von freien bzw. privaten Sachverständigen von den Gerichten zu den Verhandlungen hinzugezogen werden müssen – sofern keine wichtigen Gründe (z.B. Befangenheit, Unwahrheit etc.) dagegen sprechen.
Gerichtsgutachten unterliegen inhaltlich einer gewissen Form und sind grundsätzlich schriftlich zu erstellen. Mindestanforderungen werden in aller Regel von der bestellenden Kammer (IHK oder HWK) vorgegeben. Grundsätzlich ist zu der Erstellung eines vom Gericht beauftragten Gutachtens den Vorgaben der Sachverständigenordnungen folge zu leisten, wonach es beispielsweise untersagt ist, dass der Sachverständige etwaige Weisungen entgegen nimmt, die das Ergebnis seiner Untersuchungen verfälschen könnte. Es ist aber auch durch die Verordnung daran gebunden seine Arbeit gewissenhaft, unabhängig und unparteiisch zu erfüllen. Die Vergütung eines vom Gericht beauftragten Gutachtens ist nach JVEG zu berechnen.
Die möglichen Aufgabenstellungen der Gerichtsgutachten ist identisch mit denen anderer Gutachten, so können hier Beweissicherungsgutachten, Beweisverfahren, aber auch Schadensgutachten und weiteres beauftragt sein.
Ein qualitativer Unterschied zwischen einem privaten Sachverständigen und einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist mittlerweile und über das Gesamte betrachtet, nicht mehr feststellbar. Durch den hohen Mitbewerberdruck bei privaten Sachverständigen ist die Lage gar in manchen Fachbereichen so, dass private Sachverständige höhere Qualitäten liefern müssen, um wirtschaftlich zu überleben.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® erstellt als privater – geprüfter & zertifiztierter – Sachverständiger auch Gerichtsgutachten zu Bauschäden und Baumängeln. Die Vorgaben der Sachverständigenordnung zum gutachterlichen Inhalt und den Vorgehensweisen bei Untersuchungen werden grundsätzlich bei jeder Art der Beauftragung berücksichtigt. Demnach ist beispielsweise in jedem Gutachten eine schriftliche Bestätigung zur Neutralität und Unabhängigkeit enthalten. Grundsätzlich können alle Sachverständigengutachten aus dem Hause Holzmann-Bauberatung® vor Gericht genutzt werden.
Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten sind Gutachten, die von einer Versicherung oder von einem Versicherungsnehmer für einen Versicherungsschaden beauftragt wurden. Zumeist handelt es sich hierbei um Sach- oder auch Haftpflichtschäden, welche durch Unachtsamkeit, Unfälle aller Art, Unwetterschäden wie Sturm, Hagel oder Hochwasser, aber auch weitere möglichen Schadensursachen entstanden sind.
Der Sachverständige hat bei Versicherungsgutachten beispielsweise folgende Aspekte zu untersuchen und schriftlich aufzunehmen:
- Ermittlung der Schadensursache, Schadensablauf und Schadenseintritt
- Durchführung einer vollständigen fotografischen Beweissicherung ggf. mit gutachterlicher Bemaßung
- Ermittlung des Schadenshöhe für Instandsetzung und/oder gleichwertigem Ersatz
- Ermittlung von Neu- und Zeitwert
- Ermittlung von Möglichkeiten der Schadensbeseitigung auch unter Berücksichtigung etwaiger gleichwertiger Alternativen
- Nötigenfalls das Empfehlen von vorübergehendem Ersatz (z.B. bei zerstörtem Wohnraum)
- Anhörung und/oder Recherchieren von/zu Zeugen zur Bestätigung des Unfallhergangs
- etc.
Liegen beispielsweise erhebliche Unwetterschäden oder andere Schäden vor, die ein sofortiges Handeln im Sinne einer Schadensminderungsmaßnahme beschreiben, so sollte der Sachverständige entsprechende Beratung zu leisten.
Grundsätzlich hat der Geschädigte freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen und in nahezu allen Fällen ist es anzuraten, eben nicht die von der Versicherung gesendeten, parteiisch handelnden Bausachverständigen zu nutzen, sondern selbst einen unabhängigen und neutralen Bausachverständigen zu beauftragen. Sollte bereits eine Begutachtung durch die Versicherung erfolgt sein, müssen Sie dies in aller Regel auch nicht akzeptieren, nicht nur, aber auch, weil der bewertende Gutachter wohl befangen ist. Neuestens werden subunternehmerähnliche Verträge mit Privatgutachtern der unterschiedlichen Verbände und Institute (TÜV, Dekra und diversen Berufsverbänden) geschlossen, auch diese Bausachverständigen können nicht als neutrale und unabhängige Sachverständige gewertet werden. Es ist somit höchst empfehlenswert, sich erst gar nicht auf einen Gutachter der Versicherung zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Die Versicherung muss das von Ihnen beauftragte Gutachten, sofern es vertraglich nicht anders geregelt ist, und es sich um eine seriöse Versicherung handelt und Ihr gewählter Gutachter neutral und unabhängig ist, dulden und letztlich auch die entstandenen Kosten ersetzen.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® kümmert sich bei Versicherungsschäden und den damit beauftragtem Versicherungsgutachten um den kompletten Sachverständigenablauf. Hierfür wird direkt mit der Versicherung abgeklärt, welchen Umfang die neutrale erstellte schriftliche Beweisführung haben sollte. Unabhängig davon wird die fotografische Beweisführung vorab in der immer nötigen Gründlichkeit durchgeführt. Wir recherchieren Einkaufspreise sofern möglich, klären Rentabilität und Möglichkeiten zu Reparaturen oder Sanierungen und sorgen im Bedarfsfall auch für eine schnelle Baustellensicherung durch einbezogene Fachbetriebe. Aufgrund von mehreren Einsätzen bei Unwetterschäden (Sturm, Tornado, Hochwasser etc.) ist eine gewisse Routine vorhanden, die sofort abgerufen werden kann. Sind Schadensvorgänge nicht zweifelsfrei dargestellt, können wir zum Großteil Situationen zum Schadenseintritt nachstellen und damit prüfen. Selbstverständlich handeln wir neutral und unabhängig, dies wird von uns auch in jedem Gutachten schriftlich bestätigt.
Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Einigung eines strittigen Falls zwischen zwei oder mehreren Parteien.
Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist, dass sich die strittigen Parteien auf einen Sachverständigen einigen, der als Schiedsgutachter auftreten soll. Nach der Wahl des Schiedsgutachters wird eine Schiedsgutachtenvereinbarung getroffen, in welcher beispielsweise festgelegt ist, dass die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen für alle Seiten bindend sind. Ist die angestrebte außergerichtliche Einigung nicht möglich, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Angelegenheit gerichtlich zu klären.
Schiedsgutachten können von allen bekannten Arten von Sachverständigen gefertigt werden. Wichtig für den Erfolg ist jedoch eine absolute neutrale Position. Der Schiedsgutachter sollte natürlich auch hier ausgeprägtes und überdurchschnittliches Fachwissen zur strittigen Situation besitzen und persönlich dafür geeignet sein, Streitsituationen ruhig und sachlich zu klären.
Das Sachverständigenbüro Holzmann-Bauberatung® bietet Schiedsgutachten für sämtliche Bereiche des Hochbaus, aber auch bei Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, zwischen Verpächtern und Pächtern oder Verkäufer und Käufer einer Immobilie an.
Die Kosten für ein Schiedsgutachten des Sachverständigenbüros Holzmann-Bauberatung® hängen nötigen Umfang der Leistungen ab.
Private appraisal
A private appraisal is literally an appraisal commissioned by a private party. However, this does not mean that a private report cannot also be commissioned by entrepreneurs. Rather, the word “private” means that, unlike a court opinion, it was not commissioned by a court. Private reports are produced by all types of experts.
The commissioning of a private appraisal by a person involved in the construction is used, for example:
- to check the preparation of the construction process
- to check the execution during the construction process
- record and assess construction defects and damage
- record and assess insurance losses
- check the condition of apartments and buildings before buying
- in order to be able to resolve disputes of any kind on and for construction out of court
- etc.
Such a task is fundamentally dependent on the expert’s level of education. The professional title of expert, appraiser, building surveyor or any other combination of words of this type is not protected and is not subject to any training standard. There are various offers for expert training, which are offered by a wide variety of expert associations as well as testing institutes such as TÜV or DEKRA, but they are not designed to provide in-depth specialist knowledge from the job description (e.g. bricklayer, plasterer, carpenter or cross-trade engineering). Such courses are all about how to prepare an expert opinion, what content it should have and what the legal framework for experts looks like. Some of these courses also include introductions to measurement techniques and suchlike.
The main qualification of the department is through traditional vocational training (apprenticeship, master school) or a degree (Dipl. Ing., construction technician etc.) and the important knowledge in the end only about the professional experience in this job profile. In this respect, it does not matter whether the private expert took a course at the TÜV, Dekra, the Federal Association of Building Experts, the European Association of Appraisers or whatever such provider is called, in order to receive a stamp and a certificate, the professional Education stands above all. The professional training and experience is then also reflected in the experts assessment. If the expert has a sound and comprehensive knowledge, the private report will have the appropriate quality.
The Holzmann-Bauberatung® expert office offers private reports on structural damage and construction defects. The expert was checked by the Federal Association of German Experts in the Handicraft. The professional qualification was achieved through a completed craft training, master school and engineering degree as well as a meanwhile extensive list of further training.
Court appraisal
A court appraisal in the sense of the word is an opinion commissioned by the court.
Courts are advised to use the pool of publicly appointed and sworn experts for court opinions, but are not obliged to do so. The court can even ask the parties to designate persons who are likely to be questioned as experts. So, there is no compulsion and necessity that a certain type of appraiser would have to be required for litigation in court. Only the competencies, the technical and sometimes the personal suitability are paramount here. Several judgments of the Supreme Court of the Federal Court of Justice even state that expert opinions from independent or private experts must be consulted by the courts for the negotiations – provided there are no important reasons (e.g. bias, untruth, etc.) speak against it.
Court opinions are subject to a certain form and are generally to be prepared in writing. The ordering chamber (IHK or HWK) generally specifies minimum requirements. In principle, the preparation of an expert opinion commissioned by the court must be based on the requirements of the expert ordinance, according to which it is prohibited, for example, for the expert to take any instructions that could distort the results of his investigations. But it is also bound by the regulation to perform its work conscientiously, independently and impartially. The remuneration of an expert opinion commissioned by the court is to be calculated according to JVEG.
The possible tasks of the court reports are identical to those of other reports, so evidence preservation reports, evidence procedures but also damage reports and others can be commissioned here.
A qualitative difference between a private expert and a publicly appointed and sworn expert can now no longer be ascertained as a whole. Due to the highly competitive pressure among private experts, the situation in some specialist areas is such that private experts have to deliver higher quality in order to survive economically.
the Holzmann-Bauberatung® expert office, as a private – certified & certified – expert, also issues court reports on construction damage and defects. The requirements of the Expert Ordinance on expert content and the procedures for examinations are always taken into account in every type of assignment. Accordingly, for example, every report contains a written confirmation of neutrality and independence. In principle, all expert opinions from Holzmann-Bauberatung® can be used in court.
Insurance appraisal
Insurance appraisals are reports that have been commissioned by an insurance company or by a policyholder for an insurance claim. Most of the time, this is property damage or liability damage caused by carelessness, accidents of all kinds, storm damage, hail or floods, but also other possible causes of damage.
The expert must, for example, examine the following aspects in insurance reports and include them in writing:
- determination of the cause of the damage, course of damage and occurrence of damage
- carrying out a complete photographic preservation of evidence, if necessary with expert assessment
- determination of the amount of damage for repair and / or equivalent replacement
- determination of new and current value
- Dedtermination of options for eliminating damage, taking into account any equivalent alternatives
- if necessary, recommending a temporary replacement (e.g. if the living space is destroyed)
- hearing and / or researching from / on witnesses to confirm the course of the accident
- etc.
If, for example, there is significant weather damage or other damage that require immediate action in the sense of a damage reduction measure, the expert should provide appropriate advice.
In principle, the injured party has free choice when commissioning an expert and in almost all cases it is advisable not to use the building experts who act partisan, but rather to use an independent and neutral one to commission construction experts. If the insurance company has already carried out an assessment, you generally do not have to accept this, but not only because the assessing expert is at ease. Recently, subcontractor-like contracts have been concluded with private experts from the various associations and institutes (TÜV, DEKRA and various professional associations). These building experts can also not be assessed as neutral and independent experts. It is therefore highly recommended that you do not rely on an insurance appraiser at all, but rather become active yourself. The insurance company must tolerate the expert opinion commissioned by you and ultimately also reimburse the costs incurred, unless otherwise stipulated in the contract. It is a serious insurance policy and your chosen expert needs to be neutral and independent.
The expert office Holzmann-Bauberatung® takes care of the complete expert process for insurance damage and the insurance expert commissioned with it. For this purpose, it is clarified directly with the insurance company what scope the neutral written evidence should have. Regardless of this, the photographic evidence is carried out in advance with the necessary thoroughness. We research purchase prices where possible, clarify profitability and options for repairs or refurbishments and, if necessary, also ensure quick construction site security by involved specialist companies. Due to several deployments in the event of storm damage (storm, tornado, flood, etc.), there is a certain routine that can be called up immediately. If damage processes are not shown without any doubt, we can for the most part recreate and examine situations for the occurrence of damage. Of course, we act neutrally and independently. This is also confirmed by us in writing in every report.
Arbitration appraisal
An arbitration appraisal serves to settle a disputed case between two or more parties out of court.
A prerequisite for an arbitration appraisal is that the disputed parties agree on an expert who should act as an arbitration surveyor. After the choice of the arbitrator, an arbitration agreement is made, which stipulates, for example, that the agreements between them are binding for all parties. If the desired out-of-court settlement is not possible, there is still the possibility of settling the matter in court.
Arbitration reports can be prepared by all known types of experts. However, an absolutely neutral position is important for success. The arbitrator should of course also have strong and above-average specialist knowledge of the controversial situation and be personally suitable for calmly and objectively resolving disputes.
The expert office Holzmann-Bauberatung® offers arbitration reports for all areas of building construction, but also for disputes between landlords and tenants, between lessors and tenants, or sellers and buyers of a property.
The costs for an arbitration report from the Holzmann-Bauberatung® expert office depend on the extent of the services required.