Ainring: „Der Gemeinderat erließ mit einstimmigem Beschluss in seiner jüngsten Sitzung eine Einbeziehungssatzung in Bruch. Damit schafft die Gemeinde die rechtliche Voraussetzung, auf dem betreffenden Grundstück den Bau eines Wohnhauses für den Sohn der Antragsteller zu ermöglichen. Bürgermeister Hans Eschlberger erklärte, dass es sich bei dem künftigen Baugrundstück um Eigenbedarf handle. Antragsteller sind Eheleute aus Bruch. Sie baten, das direkt an der Klarstellungssatzung anliegende Grundstück in den Innenbereich einzubeziehen. Dann könnte das Nebengebäude darauf abgebrochen und ein Wohnha…“
Quelle und Volltext: PNP