„…Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Novellierung der am 01. August 2023 in Kraft tretenden Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Die vorgesehenen Änderungen beinhalten insbesondere Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Es wurden aber auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften neu aufgenommen.
„Was aber nach wie vor fehlt, das sind klare und praktikable Kriterien zum Abfallende“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe Felix Pakleppa die heutige Verabschiedung der ersten Novelle zur Ersatzbaustoffverordnung. „Bundesweit zu regeln, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte – das wäre der entscheidende Baustein für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen in der Bauwirtschaft gewesen. Auch der Versuch, die Ersatzbaustoffverordnung durch Klarstellungen praxistauglicher für die Anwender und den behördlichen Vollzug zu gestalten, ist nicht wirklich gelungen….“
Quelle und Volltext: zdb.de