Baugewerbe zum Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeitrechts:
Neuregelung ist weltfremd und geht an betrieblicher Realität vorbei! Baugewerbe lehnt neues Bürokratieungetüm ab
„Die vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagenen Veränderungen des Teilzeitgesetzes lehnen wir ab. Sie sind in weiten Teilen weltfremd, gehen an der betrieblichen Realität in Bauunternehmen vorbei und führen zu weiteren bürokratischen Lasten. Das können wir Unternehmern nicht mehr zumuten.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, den aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeitrechts.
Der Entwurf sieht vor, dass der Arbeitgeber darlegen und beweisen muss, dass der Arbeitsplatz nicht frei oder kein Vollzeitarbeitsplatz ist oder dass der Arbeitnehmer dafür ungeeignet ist, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verlängern möchte. „Während Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, ihre Arbeitszeit nach eigenen Wünschen zu gestalten, wird der Arbeitgeber unter einen permanenten Rechtfertigungszwang gesetzt, warum gewünschte Veränderungen im Betrieb nicht umgesetzt werden können. Das mag für eine große Behörde ein normaler Vorgang sein, nicht jedoch für einen mittelständischen Arbeitgeber, der auf diese Art und Weise mit noch mehr Bürokratie belastet wird“, erklärte Pakleppa.
Die vorgesehene Einführung einer befristeten Teilzeit ist angesichts des vorhandenen Fachkräftemangels fatal. Denn einem Bauunternehmen wird es in der Regel nicht gelingen, bei einer nur geringfügig befristeten Verringerung der Wochenarbeitszeit eines einzelnen Mitarbeiters die dadurch neu entstandene befristete Teilzeitstelle – unter Umständen auf Minijob-Niveau – befristet neu zu besetzen.
Pakleppa führt folgendes Beispiel an: Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, müsste der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsplatz für 10 Stunden pro Woche anbieten, was angesichts des Fachkräftemangels aussichtslos ist. „Derartige Arbeitsplätze sind vollkommen unattraktiv. Entweder werden die verbliebenen Kollegen mehr arbeiten müssen oder das Unternehmen wird seine Bautätigkeit einschränken müssen.“….
Quelle und Volltext: Zdb.de